Kern des Vorschlags zur EU-Praktikumsrichtlinie ist die Einführung gemeinsamer Mindeststandards, insbesondere der Grundsatz der Nichtdiskriminierung: Praktikantinnen und Praktikanten sollen hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen grundsätzlich genauso behandelt werden wie regulär Beschäftigte. Die Richtlinie soll zudem verhindern, dass Praktika als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden. Dazu zählt eine Definition von Mindestmerkmalen eines echten Praktikums sowie das Verbot von Nachteilen für Personen, die sich auf ihre Rechte berufen. Darüber hinaus sollen künftig auch Gewerkschaften oder andere Arbeitnehmervertretungen im Namen von Praktikantinnen und Praktikanten auftreten können, um deren Rechte durchzusetzen. Ausgenommen vom Anwendungsbereich bleiben Pflichtpraktika im Rahmen schulischer oder beruflicher Bildung sowie Praktika, die Teil arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen sind – eine Einschränkung, auf die die polnische Ratspräsidentschaft zuletzt besonders gedrängt hatte. Mit der Ratsposition ist nun der Weg frei für die Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament, die nach der für Oktober 2025 angesetzten Abstimmung im Plenum beginnen können.
Daneben befassten sich die Ministerinnen und Minister auch mit Gleichstellungsfragen im digitalen Zeitalter. In seinen Schlussfolgerungen betont der Rat die Notwendigkeit, Gleichstellungspolitik angesichts von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz neue Aufmerksamkeit zu widmen. Der Rat verabschiedete außerdem Schlussfolgerungen zur Förderung älterer Menschen, die freiwillig über das Rentenalter hinaus erwerbstätig bleiben möchten. Die Mitgliedstaaten sollen entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, um diese Beteiligung zu unterstützen.
Kontrovers diskutierte der Rat zur geplanten EU-Antidiskriminierungsrichtlinie, die die Europäische Kommission (KOM) aufgrund einer seit über 17 Jahren bestehenden Blockade im Rat bis Mitte August 2025 zurückziehen will: Während einige Mitgliedstaaten die KOM aufforderten, einen überarbeiteten Vorschlag vorzulegen, sprach sich die Mehrheit dafür aus, an dem vorliegenden Entwurf weiterzuarbeiten und ein Signal für die Stärkung gleicher Rechte zu setzen. Ziel des Richtlinienvorschlags der KOM von 2008 war der umfassende Schutz vor Diskriminierung außerhalb des Arbeitslebens – etwa beim Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, Wohnraum oder Gütern und Dienstleistungen, unabhängig von Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung. Die Bundesregierung hält gegenüber dem Richtlinienvorschlag einen allgemeinen Prüfvorbehalt im Rat aufrecht, vor allem mit Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip sowie fehlende valide Kostenschätzungen.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung des Rates (in englischer Sprache) zu entnehmen. (VS)