Die Ministerinnen und Minister einigten sich auf eine allgemeine Ausrichtung einer vorgeschlagenen Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern. Ziel ist es, den korrekten Beschäftigungsstatus dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festzulegen und ihnen den Zugang zu Arbeits- und Sozialrechten zu gewährleisten. Die Ratsposition sieht vor, dass Beschäftigte als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer angesehen werden, wenn sie mindestens drei von sieben festgelegten Kriterien, wie z. B. Einschränkungen ihrer Möglichkeiten Arbeit abzulehnen, erfüllen. In diesen Fällen müsste die Plattform nachweisen, dass kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Die Richtlinie zielt zudem darauf ab, die Transparenz bei der Nutzung von Algorithmen durch digitale Arbeitsplattformen zu erhöhen.
Der Einigung im Rat waren anderthalb Jahre intensive Diskussionen vorausgegangen. Dem jetzigen Kompromiss haben 22 Mitgliedstaaten zugestimmt, während sich fünf – darunter Deutschland – enthalten haben. Die Zustimmung der Ministerinnen und Minister zeigt die Bereitschaft, den Gesetzgebungsprozess voranzutreiben und Verhandlungen mit den anderen EU-Institutionen aufzunehmen.
Die Ministerinnen und Minister einigten sich zudem auf allgemeine Leitlinien für zwei Richtlinien, die die Rolle von Gleichstellungsstellen in der EU stärken sollen. Die neuen Vorschriften legen gemeinsame Mindestanforderungen fest und erweitern die Kompetenzen dieser Stellen, um Diskriminierung zu bekämpfen und Opfer besser zu schützen. Die neuen Vorschriften umfassen erweiterte Zuständigkeiten für Gleichstellungsstellen, die sich mit Diskriminierung aufgrund von Religion, Behinderung, Alter, sexueller Ausrichtung, Geschlecht und sozialer Sicherheit befassen. Es wird gefordert, dass Gleichstellungsstellen unabhängig sein müssen und über ausreichende Ressourcen verfügen sollen. Öffentliche Einrichtungen werden dazu verpflichtet, Gleichstellungsstellen zu konsultieren. Die Gleichstellungsstellen erhalten erweiterte Befugnisse zur Durchführung von Untersuchungen und Streitbeilegung in Diskriminierungsfällen.
Der Rat billigte außerdem eine Änderungsrichtlinie, die neue Grenzwerte für die Exposition gegenüber Blei und Diisocyanaten am Arbeitsplatz festlegt. Diese Chemikalien können die Gesundheit der Arbeitnehmer erheblich beeinträchtigen, und die Richtlinie zielt darauf ab, die bestehenden Grenzwerte für Blei zu senken und erstmals Grenzwerte für Diisocyanate einzuführen. Der Rat unterstützt die ehrgeizigen Expositionshöchstgrenzen, schlägt jedoch einen Übergangszeitraum bis Ende 2028 vor, um den Mitgliedstaaten genügend Zeit für die Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen zu geben. Es werden spezifische Bestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit hohem Blutbleispiegel sowie für Frauen im gebärfähigen Alter eingeführt. Die Kommission soll zudem Leitlinien für die Gesundheitsüberwachung erstellen, die Empfehlungen zur Umsetzung der Bestimmungen zum Blutbleispiegel enthalten.
Weitere Themen auf der Tagesordnung waren die Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in Bezug auf Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung sowie eine Orientierungsaussprache zum Europäischen Semester. Der Rat nahm außerdem eine Empfehlung zur Stärkung des sozialen Dialogs an und billigte Schlussfolgerungen zur Stärkung des Gender-Mainstreaming.
Zusätzlich informierte der schwedische Ratsvorsitz über Gesetzgebungsvorhaben und Konferenzen, die im Rahmen seines Ratsvorsitzes stattfanden. Die kommende spanische Präsidentschaft stellte ihr Arbeitsprogramm vor.
Die Pressemitteilung des Rates in englischer Sprache finden Sie hier. (PT)