Der Rat plädiert dafür, dass die derzeitigen Expositionswerte herabgesetzt werden und die Zählung von Asbestfasern künftig auf Basis der genaueren und moderneren Elektronenmikroskopie erfolgt. Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann, müssen sich der Rat und das Europäische Parlament auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen.
Darüber hinaus erörterten die Mitgliedstaaten einen Vorschlag des tschechischen Ratsvorsitzes zu einem Entwurf eines EU-Rechtsakts zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Personen, die Plattformarbeit leisten. Die vorgeschlagenen Vorschriften sollen die korrekte Bestimmung des Beschäftigungsstatus von Personen, die Plattformarbeit leisten, erleichtern. Obwohl den ganzen Tag über verhandelt wurde und der Vorsitz mehrmals versuchte, einen Kompromiss vorzulegen, fand sich keine qualifizierte Mehrheit für eine allgemeine Ausrichtung. Das Dossier wird damit an die schwedische Ratspräsidentschaft übergeben, die vom 1. Januar bis 30. Juni 2023 den Vorsitz innehat. Die Bundesregierung hatte sich wie zuvor angekündigt der Stimme enthalten.
Der Rat nahm zudem eine Empfehlung zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung an. Darin wird empfohlen, dass mindestens 45 Prozent der Kinder unter drei Jahren an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen sowie mindestens 96 Prozent der Kinder im Alter zwischen drei Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter an frühkindlicher Bildung und Erziehung partizipieren.
Ebenfalls angenommen wurde eine Empfehlung zu bezahlbarer und hochwertiger Langzeitpflege. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen soll die Pflege in den Mitgliedstaaten zugänglicher, erschwinglicher und hochwertiger werden. In einer Orientierungsaussprache berieten die Ministerinnen und Minister außerdem über die Europäische Strategie für Pflege und Betreuung. Im Zentrum standen dabei Möglichkeiten zur Verbesserung der Verfügbarkeit, Qualität, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Pflege- und Betreuungsdiensten im aktuellen politischen und wirtschaftlichen Kontext.
Die Mitgliedstaaten erzielten zudem eine politische Einigung über die Empfehlung des Rates über ein angemessenes Mindesteinkommen. Darin werden die EU-Länder aufgefordert, ihre Mindesteinkommensregelungen zu modernisieren, um die Armut und soziale Ausgrenzung in Europa zu bekämpfen. Die Einigung und das hohe Ambitionsniveau der Empfehlung wurden von der Bundesregierung begrüßt, die das Vorhaben bereits unter deutscher Ratspräsidentschaft im Jahr 2020 forciert hatte. (VS)