Die Empfehlung fordert die Mitgliedstaaten auf, den Vertriebenen aus der Ukraine nationale Aufenthaltstitel anzubieten, beispielsweise zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, des Studiums, der Ausbildung oder aus familiären Gründen. Parallel dazu können EU-weit geregelte Aufenthaltsrechte, insbesondere für hochqualifizierte Arbeitnehmer, beantragt werden, wobei diese nicht parallel zum bestehenden vorübergehenden Schutzstatus erfolgen dürfen.
Zur Unterstützung zukünftiger Rückkehrpläne sieht die Empfehlung die Einführung befristeter Programme für eine freiwillige Rückkehr in Zusammenarbeit mit den ukrainischen Behörden vor. Während dieser Programme soll den Teilnehmenden der Zugang zu grundlegenden Leistungen wie Unterkunft, medizinischer Versorgung und Bildung weiterhin gewährleistet bleiben.
Ferner sind die Mitgliedstaaten angehalten, die betroffenen Personen umfassend über alternative Aufenthaltsmöglichkeiten, deren rechtliche Auswirkungen sowie über Rückkehr- und Unterstützungsangebote zu informieren. Hierzu sollen Informationskampagnen sowie zentrale Anlaufstellen („Unity Hubs“) eingerichtet werden, die Beratung und praktische Unterstützung bieten und über EU-Programme finanziert werden können.
Hintergrund dieser Empfehlung ist der Ratsbeschluss vom 13. Juni 2025, mit welchem der vorübergehende Schutzstatus der Ukrainerinnen und Ukrainer bis zum 4. März 2027 verlängert wurde. Der jetzige Ratsbeschluss basiert auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 4. Juni 2025. Mit mehr als vier Mio. ukrainischen Schutzsuchenden seit Kriegsbeginn im Februar 2022 formuliert die Empfehlung des Rates vom 16. September 2025 eine koordinierte und solidarische Strategie für die geordnete Beendigung des vorübergehenden Schutzes und die gleichzeitige Schaffung langfristiger Perspektiven für die Betroffenen in der Europäischen Union. Diese Maßnahme unterstreicht den Willen der EU, eine umfassende und nachhaltige Lösung für den Schutz und die Integration der ukrainischen Geflüchteten umzusetzen und stellt den aktuellen rechtlichen Rahmen für die kommenden Jahre dar. (HB)