Künftig soll es leichter werden, Europäische Betriebsräte in Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und Standorten in mindestens zwei EU- oder EWR-Staaten einzurichten, zu finanzieren und zu schützen. Die Richtlinie legt klarere Kriterien fest, wann es sich um länderübergreifende Angelegenheiten handelt, und stärkt die Informations- und Anhörungsrechte der Arbeitnehmervertretungen. Unternehmen dürfen Informationen nur dann als vertraulich einstufen, wenn dies objektiv gerechtfertigt ist. Zudem sind abschreckende Geldstrafen vorgesehen, wenn Firmen ihre Pflichten nicht erfüllen. Auch soll ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Europäischen Betriebsräten erreicht werden.
Das EP hatte der Richtlinie am 9. Oktober 2025 zugestimmt. Sie tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, und drei Jahre, um sie anzuwenden.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung des Rates zu entnehmen. (VS)
