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Rat der EU billigt REPowerEU-Plan für eine Energie-unabhängigkeit der EU

Am 21. Februar 2023 haben die Fachministerinnen und Fachminister im Rat der Europäischen Union die Aufnahme des REPowerEU-Plans in die Aufbau- und Resilienzverordnung gebilligt. Das Europäische Parlament (EP) stimmte über diese Änderungen bereits am 14. Februar 2023 ab. Den Mitgliedstaaten wird es nach in Kraft treten der Regelung nunmehr möglich sein, in ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne ein neues REPowerEU-Kapitel hinzuzufügen.
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Der REPowerEU-Plan basiert auf der von der Europäischen Kommission (KOM) erstmals am 8. März 2022 vorgestellten REPowerEU-Strategie, die eine Unabhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen (Öl, Kohle und Gas), insbesondere aus Russland, bis zum Jahr 2030 vorsieht. Die KOM legte den dazu erforderlichen Legislativvorschlag am 18. Mai 2022 vor. Nach diesem Vorschlag soll der vollständige Ersatz fossiler Brennstoffe aus Russland durch Maßnahmen auf drei Ebenen gelingen. Erstens müssen auf der Nachfrageseite Energieeinsparungen umgesetzt werden. Zweitens soll auf der Angebotsseite mehr Diversifizierung der europäischen Energieeinfuhren, weg von fossilen Brennstoffen, stattfinden. Die dritte Ebene betrifft die Beschleunigung der Energiewende. In diesem Sinn wird das Energieeffizienzziel der EU für 2030 von neun Prozent auf 13 Prozent erhöht. Als neues Ziel wird außerdem ein höherer Anteil erneuerbarer Energien von 45 Prozent (anstatt bisher 40 Prozent) formuliert. Hinzu addieren sich Maßnahmen zum Ausbau und zur Beschleunigung der Energiewende. So sollen beispielsweise die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien schneller umgesetzt werden können. Solardächer sollen für gewerbliche und öffentliche Gebäude ab 2025 und für neue Wohngebäude ab 2029 verbindlich vorgeschrieben sein.

Zur Finanzierung der mitgliedstaatlichen Maßnahmen stehen 225 Mrd. EUR an Darlehen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, 20 Mrd. EUR an neuen Zuschussmitteln aus dem EU-Innovationsfonds und einer vorzeitigen Versteigerung von CO2-Zertifikaten sowie 5,4 Mrd. EUR aus der Brexit-Reserve, die die Mitgliedstaaten freiwillig auf die ARF übertragen können, bereit. Zusätzlich können 5 Prozent von kohäsionspolitischen Mittel (bis zu 17,9 Mrd. EUR) ebenfalls übertragen werden.

Die Pressemitteilung des Rates der EU finden Sie hier und die Verordnung dort. (AR)

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