In Bezug auf die CSRD schlug die Europäische Kommission (KOM) ursprünglich vor, die Schwelle für die Anzahl der Beschäftigten in den Unternehmen auf 1.000 anzuheben und börsennotierte Klein- und Mittelunternehmen gänzlich aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. In seinem Mandat fügte der Rat der EU nun eine Nettoumsatzschwelle von über 450 Mio. Euro hinzu, um die Berichtslast für Unternehmen weiter zu verringern. Das Mandat enthält auch eine Überprüfungsklausel hinsichtlich einer potentiellen zukünftigen Ausweitung des Anwendungsbereichs.
In Bezug auf die CSDDD erhöhte der Rat der EU die Schwellenwerte auf 5.000 Mitarbeiter und 1,5 Mrd. Euro Nettoumsatz. Der Schwerpunkt der Berichtspflichten soll von einem unternehmensbasierten Ansatz auf einen risikobasierten Ansatz verlagert werden, der sich nur auf Bereiche konzentriert, in denen tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen am wahrscheinlichsten sind. Unternehmen sollen nicht mehr verpflichtet sein, eine umfassende Bestandsaufnahme durchzuführen, sondern stattdessen eine allgemeinere vornehmen. Außerdem soll die Frist für die Umsetzung der CSDDD um ein Jahr, auf den 26. Juli 2028, verlagert werden.
Sobald auch das Europäische Parlament (EP) seine Verhandlungsmandate gefasst hat, können die Trilogverhandlungen zwischen EP, Rat und KOM beginnen. Ein endgültiger politischer Kompromiss wird derzeit für Ende 2025 erwartet. (YA)