Die Schlussfolgerungen dienen der Kommission und den Mitgliedstaaten als politische Leitlinien. Sie werden ersucht, konkrete Wege zu ermitteln, die Durchführung der ARF weiter zu straffen und zu verbessern, um damit den Verwaltungsaufwand zu verringern. Gleichzeitig soll ein angemessener Schutz der finanziellen Interessen der Union gewährleistet werden. Die Kommission soll Lehren aus der Umsetzung des leistungsbasierten Charakters der ARF ziehen, um diese dann ggfls. auf zukünftige Maßnahmen der Union übertragen zu können.
Zur Halbzeitevaluierung waren von den Mitgliedstaaten lediglich finanzielle Mittel in Höhe von 225 Mrd. Euro der bis 2026 vorgesehen 648 Mrd. Euro abgerufen worden. Die Schlussfolgerungen (in englischer Sprache) finden Sie hier. (YA)