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Rat der Europäischen Union billigt Schlussfolgerungen zur Halbzeitbeurteilung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) hat in seiner letzten Sitzung am 12. April 2024 Schlussfolgerungen zur Halbzeitevaluierung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) gebilligt. Die ARF würde einen positiven Beitrag zum grünen und digitalen Wandel der Europäischen Union und zu einer Beschleunigung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten beitragen. Der Rat begrüßt, dass die ARF darauf abziele, die nationalen Eigenverantwortungen zu stärken.
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Die Schlussfolgerungen dienen der Kommission und den Mitgliedstaaten als politische Leitlinien. Sie werden ersucht, konkrete Wege zu ermitteln, die Durchführung der ARF weiter zu straffen und zu verbessern, um damit den Verwaltungsaufwand zu verringern. Gleichzeitig soll ein angemessener Schutz der finanziellen Interessen der Union gewährleistet werden. Die Kommission soll Lehren aus der Umsetzung des leistungsbasierten Charakters der ARF ziehen, um diese dann ggfls. auf zukünftige Maßnahmen der Union übertragen zu können.

Zur Halbzeitevaluierung waren von den Mitgliedstaaten lediglich finanzielle Mittel in Höhe von 225 Mrd. Euro der bis 2026 vorgesehen 648 Mrd. Euro abgerufen worden. Die Schlussfolgerungen (in englischer Sprache) finden Sie hier. (YA)

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