| Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus

Rat der Europäischen Union nimmt Regelpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Bekämpfung der Finanzierung von Terrorismus an

Am 30. Mai 2024 hat der Rat der Europäischen Union neue Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Bekämpfung der Finanzierung von Terrorismus final angenommen. Dies war der letzte Schritt im Legislativverfahren. Die Texte werden nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und anschließend in Kraft treten.
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Durch die neuen Vorschriften werden alle bisher für den Privatsektor geltenden Regelungen in diesem Bereich umfassend harmonisiert und in eine neue, unmittelbar geltende Verordnung übertragen. Dadurch sollen aktuell existierende Regelungslücken geschlossen werden. Die Verordnung dehnt die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche auf neue Verpflichtete aus, zum Beispiel Fußballvereine, Händler von Luxusgütern und die Krypto-Branche. Für Barzahlungen wird eine neue Obergrenze von 10.000 Euro eingeführt.

Mit der zum Regelungspaket gehörenden "Richtlinie über die Mechanismen zur Bekämpfung der Geldwäsche auf nationaler Ebene" soll künftig die Organisation der nationalen Behörden zur Bekämpfung der Geldwäsche verbessert werden, indem sie klare Regeln für die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen (FIUs - die nationalen Stellen, die Informationen über verdächtige oder ungewöhnliche Finanzaktivitäten in den Mitgliedstaaten sammeln) und den Aufsichtsbehörden aufstellt.

Mit dem Paket wird auch eine neue Europäische Behörde für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung eingerichtet (AMLA). Die AMLA wird direkte und indirekte Aufsichtsbefugnisse über risikoreiche Verpflichtete im Finanzsektor haben. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters der Finanzkriminalität wird sie mit den nationalen Aufsichtsbehörden einen integrierten Mechanismus schaffen, um sicherzustellen, dass die Pflichten im Finanzsektor von den Akteuren eingehalten werden. Die AMLA soll auch die Zusammenarbeit zwischen den FIUs koordinieren und unterstützen. Im Falle von wiederholten Verstößen gegen direkt anwendbare Vorschriften, kann die AMLA auch Geldstrafen gegen die Verpflichteten verhängen. Ihre Arbeit soll die AMLA Mitte 2025 aufnehmen. (YA)

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