In einer Orientierungsaussprache zum Chips Act bestand Einigkeit im Rat, die europäische technologische Souveränität zu stärken. Diese soll jedoch nicht mit vollständiger Autarkie gleichgesetzt werden. Kooperationen mit vertrauenswürdigen Drittstaaten sollen erhalten bleiben. Für Deutschland verwies Wirtschaftsministerin Katherina Reiche auf die weiterhin starke internationale Abhängigkeit und darauf, dass die EU bei der Halbleiterproduktion derzeit nur auf Rang sieben liegt. Luxemburg forderte eine Konzentration auf strategische Bereiche wie KI, Quanten-, Raumfahrt-, Verteidigungs- und Gesundheitstechnologien sowie spezialisierte Nischenmärkte. Frankreich plädierte dafür, bei der Definition „europäischer Unternehmen“ vorrangig den Produktionsstandort in der EU zu beachten und erst nachrangig die nationale Verortung des Unternehmens. Es verwies zudem auf den Preisdruck bei Silizium aus China und forderte handelspolitische Schutzmaßnahmen – Spanien unterstützte insbesondere eine rasche Einfuhrregistrierung und präventive Maßnahmen. Der Rat bestätigte damit insgesamt einen Mittelweg zwischen strategischer Unabhängigkeit und Offenheit gegenüber internationalen Partnern – eine vollständige Eigenversorgung wird von mehreren Mitgliedstaaten als unrealistisch angesehen. Die Beratungen zum Vorschlag der KOM werden fortgesetzt. Die irische Ratspräsidentschaft verwies ferner auf das Ziel, die Verhandlungen bis zum zweiten Quartal 2027 abschließen zu wollen.
In Bezug auf den Vorschlag der KOM für ein 28. Regime („EU Inc.“) strebt die irische Ratspräsidentschaft angesichts des engen Zeitplans einen Abschluss der Verhandlungen bis Ende 2026 an; im Oktober 2026 soll das Ratsmandat für die Gespräche mit dem Europäischen Parlament beschlossen werden. In ihrem Bericht zum Stand der Verhandlungen stellte sie heraus, dass die bisherigen Kompromissvorschläge unter anderem vereinfachte Insolvenzregelungen sowie stärkere Kontrollen bei Gründung und laufender Tätigkeit vorsehen. Die KOM drängte darauf, zentrale Elemente ihres Vorschlags zu erhalten und insbesondere die Mitarbeiterkapitalbeteiligung als Instrument zur Förderung von Investitionen weiterzuentwickeln. Deutschland unterstützt eine zügige Fortführung der Verhandlungen, fordert dabei aber ein ausgewogenes Gesamtpaket. Besonderes Gewicht legt Deutschland auf den Schutz der Unternehmensmitbestimmung sowie auf klare Regeln für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, die Missbrauch verhindern und insbesondere Start-ups und Scale-ups zugutekommen sollen.
Die irische Ratspräsidentschaft teilte mit, dass sie zum Industrial Accelerator Act (IAA) eine Einigung im Rat bis November 2026 anstrebt. Umstritten war insbesondere der geografische Anwendungsbereich der vorgesehenen europäischen Präferenzen. Während Frankreich einen stärker auf die EU begrenzten Ansatz forderte, sprachen sich mehrere Mitgliedstaaten für eine Öffnung gegenüber wichtigen und vertrauenswürdigen Drittstaaten aus. Deutschland unterstützte dabei ausdrücklich das Prinzip „Made with EU“: Produktion soll in Europa erfolgen, zugleich aber die Zusammenarbeit mit Handelspartnern wie Norwegen, der Schweiz und Kanada ermöglichen. Spanien schlug als Kompromiss ein abgestuftes Modell für EU, EWR und weitere vertrauenswürdige Drittstaaten vor. Mehrere Mitgliedstaaten verwiesen zudem auf die eng verflochtenen europäischen Wertschöpfungsketten und die Bedeutung einer sektorspezifischen, flexiblen Ausgestaltung. Eine Ratsposition wurde bislang nicht beschlossen. Die Beratungen werden fortgesetzt.
Die Niederlande warben im Wettbewerbsrat für eine praxisgerechtere Definition von „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Beihilferecht, insbesondere mit Blick auf innovative Start-ups und Scale-ups. Unterstützt wurde das Anliegen von zehn weiteren Mitgliedstaaten, darunter Deutschland. Bundeswirtschaftsministerin Reiche forderte einen besseren Zugang von KMU, Start-ups und Scale-ups zu Fördermitteln und sprach sich dafür aus, Quasi-Equity-Instrumente (Finanzierungsinstrumente, die Merkmale von Eigenkapital und Fremdkapital kombinieren) als Eigenmittel anzuerkennen, um den Ausschluss förderfähiger Unternehmen zu vermeiden. Frankreich, Estland und die Slowakei unterstützten eine entsprechende Anpassung. Die KOM zeigte sich offen für ein breiteres Verständnis von Eigenkapital, verwies jedoch auf die Notwendigkeit einer für alle Unternehmen geeigneten horizontalen Regelung und auf den bereits vorgesehenen Ausnahmetatbestand für innovative Start‑ups in den ersten fünf Jahren.
Frankreich forderte unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“, die Empfehlungen der Allianz für kritische Chemikalien rasch umzusetzen. Im Mittelpunkt stehen der Schutz strategischer Produktionskapazitäten, die Anerkennung kritischer Moleküle, die Modernisierung von Anlagen und ein Vorgehen gegen unlauteren Wettbewerb aus Drittstaaten. Die KOM betonte die strategische Bedeutung der Branche und kündigte an, die Empfehlungen in ihre weitere Arbeit einfließen zu lassen. Deutschland verwies darauf, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Chemieindustrie vor allem über die zentralen wirtschafts- und umweltpolitischen Rahmenbedingungen gestärkt werden müsse. Entscheidend seien insbesondere wettbewerbsfähige Energiepreise für Strom, Wasserstoff und Erdgas sowie geeignete Rahmenbedingungen bei Emissionshandel, Industrieemissionsrichtlinie und REACH.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf der Presseseite des Rates abrufbar. (UV)
