| Wettbewerbspolitik

Rat einigt sich auf Position zu eDeclaration bei Arbeitnehmerentsendung

Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt und Industrie) einigte sich nach intensiven Verhandlungen in seiner Sitzung am 22. Mai 2025 auf eine Position zur freiwilligen Einführung einer elektronischen Erklärung über die Entsendung von Arbeitnehmern. Sobald das Europäische Parlament (EP) seinen Standpunkt festgelegt hat, können die Verhandlungen über den endgültigen Text beginnen. Weitere Beratungspunkte waren die neue Binnenmarktstrategie, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit traditioneller Industrien und die für 2026 anstehende Reform der europäischen Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge.
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Wichtigste Punkt der Sitzung des Rates für Wettbewerbsfähigkeit war die Positionierung der Mitgliedstaaten zum Vorschlag für eine Verordnung über eine öffentliche Schnittstelle zum Binnenmarkt-Informationssystem für die Erklärung über die Arbeitnehmerentsendung (eDeclaration). Der Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM) soll die Fragmentierung bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen abbauen und zum besseren Funktionieren des Binnenmarktes beitragen. Dabei wird die geltende Rechtslage für die Entsendung von Arbeitenden nicht abgeändert und das Schutzniveau von Beschäftigten beibehalten, jedoch Kosten und Aufwand für Unternehmen und Kontrollbehörden gespart. Fast alle Mitgliedstaaten stimmten der Allgemeinen Ausrichtung zu. Lediglich Luxemburg und Ungarn stimmten dagegen; Belgien und Österreich enthielten sich. Eine wesentliche Änderung des Rates besteht in der Einführung einer neuen Funktion in der öffentlichen Schnittstelle, die es Dienstleistungserbringern ermöglicht, die relevanten Dokumente für die Entsendung von Arbeitnehmenden hochzuladen. Damit werden die bereits bestehenden nationalen Entsendemeldungen für Mitgliedstaaten ersetzt, die sich für die Einführung der Schnittstelle entschieden haben. Außerdem ist die Nutzung freiwillig. Mitgliedstaaten, die sich für die Nutzung entscheiden, müssen dies der KOM mindestens sechs Monate im Voraus mitteilen und können keine zusätzlichen Anforderungen für Entsendemeldungen festlegen. Sie können jedoch nach wie vor weitere Informationen zu Kontrollzwecken anfordern.

Für Deutschland verwies Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche auf die zu erwartenden Vereinfachung bei der Entsendung für Unternehmen und die gleichzeitig hohen Schutzstandards. Wichtig sei die Gewährleistung eines hohen Kontrollniveaus und die Reduktion des bürokratischen Aufwands für die Vollzugsbehörden. Deutschland wünsche sich auch eine schnelle Lösung für Meldungen für Dienstleistungsanbieter aus Drittstaaten, sodass ein einheitliches digitales Tool für alle Entsendungen genutzt werden kann. Mit der heute vereinbarten allgemeinen Ausrichtung wird die Verhandlungsposition des Rates förmlich festgelegt. Damit erhält der Ratsvorsitz ein Mandat die Verhandlungen mit dem EP aufzunehmen, sobald das EP seinen Standpunkt festgelegt hat.

Exekutiv-Vizepräsident Stéphane Séjourné stellte im Rat die von der KOM am 21. Mai 2025 vorgelegte neue Binnenmarktstrategie vor. Ziel sei es, einen einfacheren und nahtlos funktionierenden Binnenmarkt zu schaffen. Die Strategie enthalte konkrete Maßnahmen, mit denen auf den dringenden Handlungsbedarf sowohl im Warenhandel als auch im Dienstleistungsbereich reagiert werden soll. Dabei gehe es insbesondere um mehr Digitalisierung, eine verbesserte Governance und eine konsequentere Umsetzung des bestehenden Binnenmarktrechts. Die Mitgliedstaaten begrüßten die neue Binnenmarktstrategie nachdrücklich. Sie wurde als dringend notwendig erachtet, um Wachstum, Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Zahlreiche Mitgliedstaaten äußerten sich zustimmend zu den Maßnahmen der KOM, forderten jedoch gleichzeitig eine konkrete und zeitnahe Umsetzung, insbesondere angesichts der geopolitischen Herausforderungen.

Zum Thema Wettbewerbsfähigkeit führte der Rat eine Orientierungsaussprache durch, bei der die Frage im Mittelpunkt stand, wie die Industriepolitik auf traditionell starke Industrien ausgerichtet werden kann. In diesem Zusammenhang hatte die KOM bereits mehrere sektorspezifischen Leitinitiativen für wichtige Industriezweige vorgeschlagen, so etwa am 19. März 2025 den Aktionsplan für Stahl und Metalle und am 5. März 2025 den Aktionsplan für die Automobilindustrie. Ein Paket für die chemische Industrie ist für 2025 geplant. In der Debatte wurde von den Mitgliedstaaten der Handlungsbedarf betont und die wichtigsten Handlungsfelder genannt: Senkung der Energiepreise, Beschleunigung von Genehmigungs- und Zulassungsverfahren, Investitionen in Energieinfrastruktur, insbesondere grenzüberschreitende Netze, unfairer globaler Wettbewerb, Wissenstransfer in die Industrie, Innovationen und Fachkräfte, bezahlbarer Wasserstoff, Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Sekundärmarkt für Rohstoffe sowie privates Kapital und öffentliche Unterstützung für die doppelte Transformation. Vielfach wurden eine Balance zwischen Klimazielen und Wettbewerbsfähigkeit sowie stabile und verlässliche Rahmenbedingungen angemahnt.

Außerdem tauschte sich der Rat Wettbewerbsfähigkeit zur geplanten Überarbeitung der europäischen Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge aus. Dabei betonten alle Mitgliedstaaten, dass der bestehende Rahmen vereinfacht werden müsse, indem die Zahl der Rechtsakte verringert, digitale Instrumente eingeführt und klarere Vorschriften festgelegt werden. Außerdem sprachen sich zahlreiche Ministerinnen und Minister dafür aus, nationalen, regionalen und lokalen öffentlichen Auftraggebern Flexibilität einzuräumen, um die neuen sektoralen Kriterien – wie Umweltziele, Sozialpolitik, wirtschaftliche Souveränität und nationale Sicherheit – einschließlich der Präferenz für europäische Produkte und Dienstleistungen an ihre spezifischen Bedürfnisse anzupassen. Die Reformvorschläge der KOM werden für 2026 erwartet.

Die vollständige Tagesordnung und weitere Informationen sind auf der Internetseite des Rates für Wettbewerbsfähigkeit abrufbar. (UV)

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