So möchte der Rat im Rahmen der Neuaufstellung der ECDC eine EU-Gesundheits-Taskforce einrichten, die die Mitgliedstaaten in bestimmten Situationen unterstützt. Auch soll das ECDC mit der Entwicklung digitaler Plattformen für die epidemiologische Überwachung beauftragt werden. Die überarbeiteten Rechtsvorschriften zu grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren sollen neben anderem auch die Aufstellung eines Unionsplans für Gesundheitskrisen und Pandemie vorgesehen; damit verbunden sind Bestimmungen über Informationsaustausch, Frühwarnung und Risikomanagement. Zudem soll die Kommission zukünftig eine Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf Unionsebene feststellen können. Hierdurch können Mechanismen zur Überwachung von Arzneimittelengpässen ausgelöst oder aber die Unterstützung durch das ECDC aktivieren.
Zu dem dritten zentralen Vorschlag, der Erweiterung des Mandates der europäischen Arzneimittelagentur, konnte der Rat bereits im Juni eine Einigung erzielen. Im Juli hatte sich auch das Europäische Parlament auf seine Position hierzu geeinigt. Für das September-Plenum ist zudem die Abstimmung über die Vorschläge zu ECDC und grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren geplant; der für öffentliche Gesundheit zuständige Ausschuss des Parlaments (ENVI) hatte sich Ende Juni bzw. Mitte Juli dieses Jahres sich mehrheitlich auf Verhandlungsposition verständigt. Nach der für September vorgesehenen formalen Abstimmung im Plenum wären die Institutionen dann bei allen drei Vorschlägen verhandlungsbereit. (MK)