| MFR und Rechtsstaatlichkeit

Rat für Allgemeine Angelegenheiten

Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten kam am 16. September 2019 zusammen. Die Ministerinnen und Minister setzten sich u. a. mit folgenden Themen auseinander:

Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027 (MFR)

Der Rat zog Bilanz zur bisherigen Arbeit am mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 (MFR). Mithilfe eines im Laufe des Sommers an alle Delegationen versandten Fragebogens und durch bilaterale Treffen Anfang September versuchte der finnische Vorsitz, die Prioritäten und wichtigsten Anliegen der Mitgliedstaaten zu ermitteln. Basierend auf den Ergebnissen wird ein Papier zu Vorbereitungen für die Tagung des Europäischen Rates im Oktober erstellt werden.

Zudem werden die Arbeiten an den verschiedenen sektoralen Vorschlägen fortgesetzt. Ziel ist dabei, weitere Fortschritte bei den Ratsmandaten zu erreichen oder zusätzliche "gemeinsame Vereinbarungen" mit dem Europäischen Parlament zu treffen.

Deutschland forderte für den kommenden Finanzrahmen eine Deckelung der Agrarbeiträge. Berlin soll nach Informationen aus Brüsseler Kreisen einen Vorschlag von 1,0 Prozent des Bruttonationaleinkommens gemacht haben. Geplant hatte EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger mit 1,11 Prozent. Im auslaufenden Finanzrahmen wurden Beiträge von 1,03 Prozent des Bruttonationaleinkommens gezahlt.

Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der EU

Der Rat führte eine Orientierungsaussprache über die Stärkung der Achtung der Rechtsstaatlichkeit in der EU.

Die Minister erörterten, wie der Rat zu dem Gesamtziel der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der EU beitragen könnte und welche spezifischen Maßnahmen eingesetzt werden könnten.

Die Aussprache fand vor dem Hintergrund einer bevorstehenden Überprüfung des jährlichen Dialogs des Rates über Rechtsstaatlichkeit statt, die beim Treffen im November stattfinden soll. Sie stützte sich auf die Diskussionen über einen Peer-Review-Mechanismus sowie auf die Mitteilung der Kommission vom 17. Juli 2019. In dieser schlug die Kommission unter anderem vor, einen Zyklus zur Kontrolle der Rechtsstaatlichkeit einzurichten, der alle EU-Mitgliedsstaaten umfasst.

Mehrere Minister sprachen sich während der Debatte für die Entwicklung eines präventiven Mechanismus zur Überwachung der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten aus. Dabei wurde von einigen Teilnehmern hervorgehoben, dass ein solcher Mechanismus integrativ und objektiv sein müsse. Zudem gelte es zu verhindern, dass es eine Ungleichbehandlung unter den Mitgliedstaaten gebe. Des Weiteren wurde die Wichtigkeit betont, die Aufteilung der Zuständigkeiten gemäß den Verträgen zu respektieren und Doppelarbeit bei den gewählten Mechanismen zu vermeiden.

Der Vorsitz plant nun einen Fragebogen an alle Mitgliedstaaten zu senden. Die Ergebnisse dieses Fragebogens werden in die Bewertung des Dialogs des Rates über Rechtsstaatlichkeit auf der Tagung des Rates für Allgemeine Angelegenheiten im November einfließen.

Tytti Tuppurainen, die finnische Ministerin für europäische Angelegenheiten, zog ein positives Resumée: „Die heutige Ratstagung bot allen meinen Kollegen aus der gesamten EU die Gelegenheit zum Gedankenaustausch über die Förderung und Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Es ist wichtig, dass wir alle Aspekte der Debatte in einem konstruktiven Geist behandeln. Die geplante Überprüfung des jährlichen Rechtsstaatsdialogs des Rates bietet uns die Möglichkeit, sehr konkret zu untersuchen, was die Mitgliedstaaten gemeinsam tun könnten, um zu diesen Bemühungen beizutragen.“

Achtung der EU-Werte in Ungarn

Vor rund einem Jahr wurde gegen Ungarn mit einer Zweidrittel-Mehrheit des EU-Parlaments ein Verfahren wegen Verletzung der Grundwerte der Europäischen Union angestrengt. Im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 Absatz 1 EUV führte der Rat eine Anhörung zu Ungarn durch. Ungarn ist erst der zweite Mitgliedstaat, gegen den ein Artikel 7-Verfahren eingeleitet wurde: Auch gegen Polen läuft ein Verfahren mit erfolgter Anhörung der Regierung im Rat.

Die Anhörung der ungarischen Regierung umfasste alle Fragen, die in dem mit Gründen versehenen Vorschlag des Europäischen Parlaments angesprochen wurden. Es ermöglichte den Ministern einen vertieften Austausch mit Ungarn über die vom Parlament ermittelten zentralen Anliegen.

Der finnische Vorsitz schloss die Anhörung mit der Vorlage von Verfahrensschlussfolgerungen ab. Eine inhaltliche Bewertung der Fragen ist in dieser Phase gemäß den Standardmodalitäten für Anhörungen nicht enthalten. Finnland hatte das Verfahren vorangetrieben, indem es die Anhörung proaktiv auf die Agenda des Rates gesetzt hatte.

Judit Varga, die angehörte ungarische Justizministerin, behauptete, dass „Ungarn an den Pranger gestellt werde, weil man Masseneinwanderung ablehne“.

Sitzung des Europäischen Rates im Oktober

Außerdem bereiteten die Ministerinnen und Minister das Treffen des Europäischen Rats im Oktober vor. Die Erwartung ist, dass die Staats- und Regierungschefs eine eingehende Diskussion über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) führen. Zudem werden die Folgemaßnahmen zur strategischen Agenda 2019-2024 für die Union erörtert. (KL/JB)

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