Die Sitzung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten vom 23. März 2020 fand in Form einer Videokonferenz statt. Im Mittelpunkt der Beratungen stand das Bemühen, in der aktuellen Krise koordiniert vorzugehen. Dies betrifft vor allem die Rückführung europäischer Bürgerinnen und Bürger, die aktuell in Drittländern festsitzen.
Von den Reisebeschränkungen, die aufgrund der Pandemie verhängt wurden, sind mehr als 100.000 EU-Bürgerinnen und –Bürger betroffen. Ihnen stehen nun die eigentlich geplanten Rückreisewege nicht mehr zur Verfügung. Der Hohe Beauftragte für die Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, unterstrich, dass für diese Rückführungen vorrangig auf kommerzielle Fluglinien zurückgegriffen werden müsse. Die eigenen Möglichkeiten der EU für Notfälle hätten nicht die erforderlichen Kapazitäten.
Über den Zivilschutzmechanismus der EU wurden 13 deutsche und ein belgischer Flug aus Marokko organisiert sowie Flüge aus Tunesien und China. Insgesamt konnten so 1.800 Menschen in ihre Heimatländer zurückgeholt werden.
Deutschland organisiert – zum Teil mit EU-Mitteln gefördert – insbesondere Rückführungen aus Ägypten, Marokko, Tunesien, den Philippinen, Argentinien und der Dominikanischen Republik.
Die EU-Außenministerinnen und –minister haben zudem eine engere Abstimmung mit der UNO vereinbart, um die schwächsten Länder zu unterstützen. Dies betrifft auch die Sorge einer möglichen Ausbreitung der Corona-Epidemie in Afrika, die schnell außer Kontrolle geraten könnte. (jbs)