Im Rahmen der Aussprache zur Vorbereitung der Strategiepläne der Gemeinsamem Agrarpolitik (GAP) zeigten sich die meisten Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, besorgt über den engen Zeitplan für die Vorlage der Pläne bis Ende 2021 und die späte Vorlage der Sekundärgesetzgebung. Sie forderten zudem ein hohes Maß an Transparenz sowohl untereinander als auch Kommission und Mitgliedstaaten in Bezug auf die Prüfung und Genehmigung. Außerdem wurde deutlich die Aufnahme von quantitativen Werten zur Erfüllung der Ziele der Farm-to-Fork- und der Biodiversitäts-Strategie kritisiert. Von deutscher Seite wurde insbesondere auf die zeitlichen Herausforderungen vor allem wegen der detailreichen Anforderungen der Kommission in Bezug auf die Regionalisierung von Daten hingewiesen und gefordert, sich auf das Notwendigste zu beschränken.
Während der Sitzung informierte Agrarkommissar Wojciechowski die Mitgliedstaaten über den aktuellen Stand der Überarbeitung der europäischen Vermarktungsnormen. Die Arbeiten seien bereits mit der Veröffentlichung einer ersten Folgenabschätzung im Januar 2021 eingeleitet worden. Eine Vorlage der Vorschläge zur Überarbeitung stellte er für das erste Halbjahr 2022 in Aussicht. Wie Deutschland begrüßten die meisten Mitgliedstaaten eine Überarbeitung der Vermarktungsnormen, dies insbesondere in Bezug auf eine Anpassung an Verbraucheranforderungen, technologischen Fortschritt und Nachhaltigkeit. Dabei wurde auch thematisiert, wie das Tierwohl in den Vermarktungsnormen berücksichtigt und wie die Kohärenz mit Importen gewährleistet werden könne.
Das Gesetzespaket „Fit for 55“ wurde nach einer Vorstellung durch die Kommission nur angerissen. Alle Mitgliedstaaten sind noch damit beschäftigt, die Vorschläge zu prüfen, entsprechend vage äußerten sie sich im Rat. Konsens bestand in der Betonung der Größe der Herausforderung. Eine Gruppe von Mitgliedstaaten unterstrich die Chancen für die Land- und Forstwirtschaft. Andere Länder betonten die Grenzen des Minderungspotenzials und die Notwendigkeit, dass eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung auch langfristig möglich sein müsse.
Bei der Diskussion zur EU-Waldstrategie unterstützten die große Mehrheit der Mitgliedstaaten die allgemeinen Ziele hin zu wachsenden, gesunden und widerstandsfähigen Wäldern. Sie kritisierten allerdings, dass beispielsweise die multifunktionale Rolle der Wälder nicht in angemessenem Umfang in der Strategie zum Ausdruck komme. Tendenziell kritisch wurden auch die Legislativvorschläge zu einem neuen Instrument für die Beobachtung, Berichterstattung und Datenerhebung im Wald sowie zur Entwicklung neuer Nachhaltigkeitskriterien für die Waldbewirtschaftung gesehen. Die Kommission wies diese Kritik an der Missachtung von und Kompetenz- und Subsidiaritätsgrundsätze zurück und verwies auf die geteilte Zuständigkeit.
Unter dem Punkt Verschiedenes wurde ein auch von Deutschland unterstütztes Positionspapier zur Reform des EU-Tierschutzrechts vorgestellt, das für eine bessere Durchsetzung bereits bestehender Regelungen und für artenspezifische neue Vorschriften insbesondere zum Schutz von Nutztieren plädiert. Agrarkommissar Wojciechowski stellte den entsprechenden Zeitplan der Kommission für die Novelle des EU-Tierschutzrechts dar. Nach der im Juli 2021 veröffentlichten Folgenabschätzung laufe aktuell eine Abfrage an die Mitgliedstaaten. Konsultationen sollen folgen. Ziel sei eine Überarbeitung der Gesetzgebung bis 2023. (UV)