Zum Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung der Korruption in der EU hat der Justizrat seine Position in Form einer Allgemeinen Ausrichtung angenommen. Während der Debatte unter den Justizministerinnen und -ministern betonte die belgische Ratspräsidentschaft, dass der jetzt vorliegende Text ein Kompromiss in Bezug auf den Geltungsbereich, die Begriffsbestimmungen, die Prävention sowie die Kohärenz zu jüngsten EU-Vorschriften im Strafrecht sei. Das jetzt erzielte Ergebnis bedeute eine deutliche Verbesserung zum gegenwärtigen Rechtsrahmen. Da das Europäische Parlament seinen Bericht bereits im Februar 2024 angenommen hatte, können jetzt die Verhandlungen der beiden Gesetzgeber über die endgültige Ausgestaltung des Rechtstextes beginnen.
Die Orientierungsdebatte zum Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern hat sich im Wesentlichen auf die Verjährungsfristen für die in der Richtlinie vorgesehenen Straftatbestände sowie die rechtliche Behandlung von KI-generierten Darstellungen sexuellen Missbrauchs konzentriert. Die überwiegende Mehrzahl der Mitgliedstaaten hat sich für lange Verjährungsfristen ausgesprochen, wobei es allerdings wegen der bestehenden nationalen Regelungen unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf die konkrete Länge gab. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann forderte eine flexible Lösung, so dass Deutschland nicht gezwungen sei, den Verjährungsbeginn bereits auf die Volljährigkeit des Opfers festzuschreiben. Insgesamt, auch von Deutschland, wurde vom Rat ein möglicher Ansatz als problematisch angesehen, für KI-generiertes Material einen niedrigeren Strafrahmen als für Missbrauchsdarstellungen von real existierenden Personen vorzusehen. Dies könne den Tätern die Schutzbehauptung ermöglichen, irrigerweise davon ausgegangen zu sein, dass es sich „nur“ um KI-generiertes Material gehandelt habe. Der Rat wird das Thema zu gegebener Zeit wieder aufgreifen.
Bei der Orientierungsdebatte über den Verordnungsvorschlag zur gegenseitigen Anerkennung der Elternschaft stand die Elternschaft durch Leihmutterschaft im Zentrum der Beratungen. Dabei wurden insbesondere spezielle Aspekte – etwa über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung von Entscheidungen und die Annahme öffentlicher Urkunden in Elternschaftssachen sowie zur Einführung eines europäischen Elternschaftszertifikats – erörtert. Diskutiert wurde, ob eine Ausnahme zum Schutz der öffentlichen Ordnung, die Anwendung nationaler Eingriffsnormen sowie die Möglichkeit, ein alternatives Verfahren nach nationalem Recht für die Anerkennung der Elternschaft durch Leihmutterschaft anzuwenden, Lösungsmöglichkeiten zur einheitlichen Anerkennung der Leihmutterschaft darstellen könnten. Eine Mehrzahl der Mitgliedstaaten hat sich dabei, wie auch Deutschland, für die Aufnahme einer Ausnahmemöglichkeit ausgesprochen. Während einige Mitgliedstaaten weitergehende Lösung gefordert haben, erklärte Italien, kein Text mittragen zu wollen, in dem explizit die Leihmutterschaft genannt werde. Zum Ende der Debatte hat die Präsidentschaft zusammenfassend festgestellt, dass eine Kombination der vorgeschlagenen Lösungen zur Leihmutterschaft im Rat mehrheitsfähig sei, auf Fachebene aber weitere Arbeiten notwendig seien.
Der Rat verständigte sich auf eine gemeinsame Position über ein Verfahren zur Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung, mit dem die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Datenschutzbehörden verbessert werden soll. Darin fordert er spezifische Fristen, um den Kooperationsprozess zu beschleunigen, und einen Mechanismus, der es den Behörden ermöglicht, einen Fall zu lösen, bevor ein Standardverfahren zur Bearbeitung einer grenzüberschreitenden Beschwerde eingeleitet worden ist. Dies kann der Fall sein, wenn das betroffene Unternehmen oder die betreffende Organisation gegen den Verstoß vorgegangen ist oder wenn eine gütliche Einigung über die Beschwerde erzielt wurde. Auf Grundlage des jetzt festgelegten Standpunktes kann der Rat Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, das seinen Standpunkt im April 2024 festgelegt hat, um sich auf einen endgültigen Rechtstext zu einigen.
In den weiteren Beratungen hat die belgische Ratspräsidentschaft einen Sachstandsbericht zur Europäischen Staatsanwaltschaft abgegeben und dabei auf die hohen Zahlen bei Ermittlungsverfahren sowie den Beitritt Schwedens und Polens hingewiesen. In seinem Fortschrittsbericht zur Harmonisierung des Insolvenzrechts hat Belgien die große Bedeutung dieses Kommissionsvorschlags zur Förderung der Kapitalmarktunion herausgestellt. Bei den Arbeiten auf Fachebene würden insbesondere die vereinfachten Verfahren für die Abwicklung von Kleinstunternehmen kritisch gesehen. (UV)
Weitere Informationen auf der Internetseite des Rates.