Inhaltlicher Schwerpunkt der Sitzung des Rates Justiz war die Beratung zum aktuellen Sachstand der Bekämpfung der Straflosigkeit beim russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Wichtigste Entwicklungen seit der letzten Befassung in Juni-Rat sind zum einen die Schaffung der Datenbank zur Speicherung von Beweisen für Kriegsverbrechen bei Eurojust und zum anderen die Schaffung des ebenfalls bei Eurojust angesiedelten Internationalen Zentrums für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine (International Centre for the Prosecution of the Crime of Aggression against Ukraine, ICPA), das im September 2023 seine Tätigkeit aufgenommen hat. Justizkommissar Didier Reynders hat den Rat darüber informiert, dass die eingerichtete Datenbank nun auch vom Europäischen Datenschutzbeauftragten genehmigt worden sei und ermutigte die nationalen Behörden, dieses Instrument zu nutzen. Zukünftig solle die Zusammenarbeit von Eurojust und dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) weiter gestärkt werden. Aufgrund der beschränkten Zuständigkeit des IStGH beim Verbrechen der Aggression seien die Diskussionen zu einem Sondertribunal weiterzuführen. Die Mitgliedstaaten haben die Fortschritte gelobt und sich für weitere ausgesprochen, vor allem die Einrichtung eines Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression sowie Mechanismen zur Nutzung russischer Vermögenswerte zur Schadenskompensation.
Die einzige Entscheidung der Rates Justiz waren Schlussfolgerungen zur Stärkung der digitalen Kompetenz für den Schutz und die Durchsetzung der Grundrechte im digitalen Zeitalter. Eine ausführliche Diskussion hat nicht stattgefunden. Im Beschluss wird der Schwerpunkt auf zwei Bereiche gelegt: die Stärkung der digitalen Kompetenz von Einzelpersonen und Schlüsselsektoren sowie die Schaffung einer sicheren digitalen Umgebung. Insgesamt wird darin betont, dass auch in einer zunehmend digitalisierten Welt die Grundrechte geschützt werden müssen, sie müssen gleichermaßen online und offline gelten. Jede Person müsse die Möglichkeit und die Unterstützung erhalten, um grundlegende digitale Kompetenzen zu erwerben, damit sie ihre Rechte verstehen und ausüben könne.
Der Rat hat in einer Orientierungsdebatte ausgewählte Punkte zum Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts erörtert. Der Vorschlag beinhaltet einheitliche Regelungen zur Mindestharmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzverfahrens, beispielsweise eine einheitlichere Ausgestaltung des Rechtsinstruments der Anfechtungsklage, um grenzüberschreitende Investitionen zu fördern. In der Diskussion hat sich die deutliche Mehrheit der Mitgliedstaaten, wie auch Deutschland, für mehr Flexibilität und Spielräume im Rahmen der Mindestharmonisierung ausgesprochen.
Außerdem hat die KOM den Rat über die Verhandlungen zwischen EU und den USA zur Herausgabe elektronischer Beweisdaten informiert. Die Verhandlungen seien seit ihrer Neuaufnahme Anfang 2023 in sehr konstruktiver Atmosphäre geführt worden. Die nächste Verhandlungsrunde sei für Dezember 2023 in Washington geplant. Das Ziel sei, die Verhandlungen bis Ende 2024 abzuschließen. Zentrale Fragen seien dabei die des persönlichen Bereichs und dessen Schutz, der Garantien („safeguards“) und der Natur des Abkommens (eins oder mehrere). (UV)
Weitere Informationen auf der Seite des Europäischen Rates: https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/jha/2023/10/19-20/