Die Mitgliedstaaten haben sich auf Ebene der ständigen Vertreter (AStV) am
10. Februar 2021 auf ein Verhandlungsmandat zur Überarbeitung der Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste (ePrivacy) geeinigt. Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament können nun beginnen. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission stammte bereits aus dem Jahr 2017. Die aktualisierten Datenschutzvorschriften sollen festlegen, wann elektronische Dienstleistungsanbieter Kommunikationsdaten verarbeiten oder Zugang zu diesen Daten erhalten dürfen.
Eine Überarbeitung der Vorschriften war aufgrund des technologischen Fortschritts notwendig geworden. Das Mandat des Rates sieht künftig vor, dass Kommunikationsdaten zum Zweck der „Verhütung, Ermittlung, Feststellung oder Verfolgung von Straftaten oder der Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen“ gespeichert werden dürfen.
Metadaten – zu denen Standort und Nutzungszeiten gehören – sollen verarbeitet werden dürfen, wenn die Nutzer zustimmen und die Daten anonymisiert werden. Ein grundsätzliches Verbot von „Werbe-Cookies“ ist nicht vorgesehen. (CM)
https://www.consilium.europa.eu/de/policies/a-digital-future-for-europe/