Zudem soll die Integration arbeitsfähiger Personen in den Arbeitsmarkt gefördert werden. Zu den Empfehlungen, über die im Dezember eine politische Einigung erzielt wurde, gehört auch, das Mindesteinkommen nach einer transparenten und soliden Methode unter Einbeziehung einschlägiger Interessenträger festzulegen. Hierbei werden allgemeine Einkommensquellen, besondere Bedürfnisse benachteiligter Haushalte, Einkommen von Geringverdienenden oder Mindestlohnempfängern, Lebensstandard und Kaufkraft, Preisniveau und damit verbundene Entwicklungen berücksichtigt. Die Mitgliedstaaten sollten das angemessene Niveau der Einkommensunterstützung bis spätestens 2030 schrittweise erreichen und es regelmäßig überprüfen. Die Kommission hatten den Vorschlag im Oktober vergangenen Jahres vorgelegt.
In der Vorwoche hatte sich auch der Beschäftigungsausschuss (EMPL) des Europäischen Parlaments (EP) erneut mit der Empfehlung zum Mindesteinkommen befasst und hierzu eine Entschließung verabschiedet, in der erneut eine EU-Richtlinie über ein angemessenes Mindesteinkommen gefordert wird. (MK)