| Arbeit & Soziales

Rat nimmt Empfehlung zu Mindesteinkommen an

Die am 30. Januar 2023 durch den Europäischen Rat nun auch formal beschlossene Empfehlung zum Mindesteinkommen soll Armut und soziale Ausgrenzung bekämpfen und ein hohes Beschäftigungsniveau erzielen. Unter anderem wird empfohlen, „solide Netze der sozialen Sicherheit“ zu schaffen und diese wo nötig zu verstärken, indem Mindestsicherungsleistungen und andere damit verbundene Geldleistungen und Sachleistungen kombiniert werden. Auf diese Weise soll der Zugang zu unterstützenden und wesentlichen Dienstleistungen ermöglicht werden.
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Zudem soll die Integration arbeitsfähiger Personen in den Arbeitsmarkt gefördert werden. Zu den Empfehlungen, über die im Dezember eine politische Einigung erzielt wurde, gehört auch, das Mindesteinkommen nach einer transparenten und soliden Methode unter Einbeziehung einschlägiger Interessenträger festzulegen. Hierbei werden allgemeine Einkommensquellen, besondere Bedürfnisse benachteiligter Haushalte, Einkommen von Geringverdienenden oder Mindestlohnempfängern, Lebensstandard und Kaufkraft, Preisniveau und damit verbundene Entwicklungen berücksichtigt. Die Mitgliedstaaten sollten das angemessene Niveau der Einkommensunterstützung bis spätestens 2030 schrittweise erreichen und es regelmäßig überprüfen. Die Kommission hatten den Vorschlag im Oktober vergangenen Jahres vorgelegt.

In der Vorwoche hatte sich auch der Beschäftigungsausschuss (EMPL) des Europäischen Parlaments (EP) erneut mit der Empfehlung zum Mindesteinkommen befasst und hierzu eine Entschließung verabschiedet, in der erneut eine EU-Richtlinie über ein angemessenes Mindesteinkommen gefordert wird. (MK)

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