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Rat positioniert sich zu Netto-Null-Industrie-Verordnung

Wichtigste Entscheidung des Rates Wettbewerb am 7. Dezember 2023 war die Verabschiedung einer gemeinsamen Position zur Netto-Null-Industrieverordnung. Daneben wurde der Verordnungsvorschlag zu einem Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Binnenmarkt ausführlich debattiert.
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Einstimmig hat der Rat eine allgemeine Ausrichtung (Standpunkt des Rates) zur Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologieprodukten, besser bekannt als Netto-Null-Industrie-Verordnung, angenommen. Darin hat sich der Rat auf einen Richtwert von 40 Prozent der Produktion, der den Bedarf der EU an strategischen Technologieprodukten wie beispielsweise Solarpanels, Windturbinen, Batterien und Wärmepumpen decken soll, verständigt. Für die Abscheidung und CO2-Speicherung wird ein jährliches Ziel von mindestens 50 Mio. Tonnen CO2 bis 2030 vorgegeben. Darüber hinaus hat der Rat den Anwendungsbereich gegenüber dem Kommissionsvorschlag von acht auf zehn Technologien erweitert, indem Kernenergie und nachhaltige alternative Brennstoffe aufgenommen wurden. Zusätzlich ist eine regelmäßige Evaluierung der Verordnung im Hinblick auf die gesetzten Ziele vorgesehen, wodurch die Möglichkeit eröffnet wird, in Zukunft andere relevante Technologien aufzunehmen. Für Deutschland hatte Sven Giegold, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, in der Debatte betont, dass man die Ergänzung von Kernenergie ablehne, auch wenn man selbstverständlich die Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten zur Nutzung von Kernenergie respektiere. Die EU-Staaten müssen jetzt in Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission (KOM) den endgültigen Rechtsakt für die Netto-Nullenergie-Industrie beschließen.

Zum Verordnungsvorschlag über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt (Zwangsarbeits-VO) hat der Rat eine Orientierungsdebatte geführt. Dabei gab es eine breite Unterstützung des allgemeinen Ziels des Verordnungsvorschlags, gegen Zwangsarbeit vorzugehen und zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb beizutragen. Hingegen bestanden Zweifel und unterschiedliche Auffassungen bezüglich der einheitlichen und wirksamen Anwendung. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Rolle der Europäischen Kommission (KOM) im Governance-Mechanismus. Dabei hat sich die Mehrheit der Mitgliedstaaten für eine stärkere Rolle der KOM ausgesprochen. So hat Giegold für Deutschland gefordert, dass alle Phasen des behördlichen Verfahrens vollständig auf EU-Ebene durchgeführt werden sollten. Ein Verfahren zur Koordinierung der nationalen Behörden untereinander sei zu komplex. Allein die Tschechische Republik hat sich wegen grundlegender Zweifel am Ansatz des Verordnungsvorschlags gegen eine Finalisierung in der laufen Legislaturperiode ausgesprochen. Das Dossier wird jetzt auf Fachebene weiterberaten. (UV)

Ergänzende Informationen sind auf der Seite des Rates der EU abrufbar.

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