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Rat schließt wichtige Gesetzgebungsverfahren endgültig ab

Mit seiner endgültigen Billigung hat der Rat der Europäischen Union kurz vor Ende der Legislaturperiode der aktuellen Europäischen Kommission noch wichtige Gesetzgebungsverfahren beendet: Beschlossen hat er das europäische Lieferkettengesetz, die Netto-Null-Industrie-Verordnung, die Ökodesign-Verordnung, die Verordnung über die Verringerung von Methanemissionen und eine Verschärfung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels.
©Rat der Europäischen Union

Bei Enthaltung Deutschlands hat der Rat am 24. Mai 2024 die europäische Lieferkettenrichtlinie gebilligt. Sie soll gewährleisten, das europäische Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten prüfen. Die Richtlinie gilt für Unternehmen mit mehr als 1 000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 450 Mio. Euro. Die betroffenen Unternehmen müssen auf Grundlage eines risikobasierten Ansatzes Menschenrechtsverstöße und Umweltschäden entlang der Lieferkette überwachen, verhindern und gegebenenfalls beheben. Die Mitgliedstaaten haben für die Umsetzung auf nationaler Ebene zwei Jahr Zeit.

Am 27. Mai 2024 hat der Rat die Verordnung zur Schaffung eines Rahmens zur Förderung von Investitionen in grüne Technologien – Netto-Null-Technologien – angenommen. Definiertes Ziel ist zum einen, 40 Prozent des Bedarfs der EU in Bezug auf die Fertigungskapazität für Netto-Null-Technologien, wie Photovoltaikpaneele, Windturbinen, Batterien und Wärmepumpen, in der EU aufzubauen. Zum anderen soll der Unionsanteil für diese Technologien bis zum Jahr 2040 15 Prozent der Weltproduktion erreichen. Erreicht werden soll das durch schnellere Genehmigungsverfahren, einen vereinfachten Marktzugang sowie den Ausbau der Kompetenzen der europäischen Arbeitskräfte. Die Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die neue Ökodesign-Verordnung, die die bestehende Richtlinie ersetzt, hat der Rat am 27. Mai 2024 gebilligt. Mit dem neuen Rechtstext wird vorrangig der Geltungsbereich über Energieerzeugnisse hinaus auf alle Waren ausgeweitet, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Außerdem werden neue Anforderungen eingeführt, die etwa die Haltbarkeit, die Reparierbarkeit, die Energie- und Ressourceneffizienz oder den Umweltfußabdruck betreffen sowie Ökodesign-Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge eingeführt. Die Europäische Kommission (KOM) wird befugt, delegierte Rechtsakte mit Ökodesign-Anforderungen zu erlassen, denen die Industrie dann innerhalb von 18 Monaten nachkommen muss. Die neue Verordnung wird 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten anwendbar.

Auch am 27. Mai 2024 hat der Rat eine Verordnung über die Nachverfolgung und Verringerung von Methanemissionen angenommen. Ziel hier ist, die Emissionen des extrem klimaschädlichen Methangases aus fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Mit der Verordnung werden neue Anforderungen in Bezug auf die Messung, Meldung und Prüfung von Methanemissionen im Energiesektor eingeführt. Nach den neuen Vorschriften müssen die Betreiber Methanlecks erkennen und reparieren. Sie müssen in bestimmten Zeitabständen Untersuchungen über Methanlecks in verschiedenen Arten von Infrastrukturen durchführen. Ferner sollen die Methanemissionen aus den Energieeinfuhren der EU überwacht werden. Die Verordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die KOM wird die Anwendung der Verordnung, einschließlich der erreichten Reduzierung der Methanemissionen, bis 2028 überprüfen.

Darüber hinaus hat der Rat am gleichen Tag eine Richtlinie zur Verschärfung der Vorschriften gegen Menschenhandel angenommen. Damit werden Zwangsheirat, illegale Adoption und Leihmutterschaft als Arten der Ausbeutung eingestuft, die unter die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels fallen und verboten sind. Außerdem wird die wissentliche Nutzung des Dienstes eines Opfers von Menschenhandel nun zu einer Straftat, die mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen geahndet werden kann. Durch den neuen Rechtsakt werden auch Präventionsmaßnahmen sowie die Unterstützung und Hilfe für Opfer verstärkt. Der Rechtstext wird 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann bis zu zwei Jahre Zeit, die geänderte Richtlinie in einzelstaatliches Recht umzusetzen. (UV)

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