Wenn künftig Indizien etwa für eine Kontrolle und Steuerung der Mitarbeitenden von Essensliefer- oder Fahrdiensten vorliegen, wird angenommen, dass sie Beschäftigte und keine Selbstständigen sind. Dafür müssen die Mitgliedstaaten eine gesetzliche Vermutungsregelung festlegen, die ausgelöst wird, wenn Tatsachen vorliegen, die auf ein Beschäftigungsverhältnis hindeuten. Darüber hinaus legt die neue Richtlinie erstmals Regelungen über die Verwendung von Algorithmen im Bereich der Personalverwaltung fest. Demnach dürfen Plattformarbeitende nicht aufgrund einer Entscheidung entlassen werden, die ein automatisiertes Entscheidungssystem getroffen hat.
Da sich die Bundesregierung nicht auf eine Position einigen konnte, hat Deutschland sich bei der Abstimmung im Rat als einziger Mitgliedstaat enthalten. Das Europäische Parlament hatte der Richtlinie bereits im April 2024 zugestimmt. Die EU‑Mitgliedstaaten haben nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zwei Jahre Zeit zur Umsetzung in nationales Recht.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung des Rates zu entnehmen. (VS)