Der Rat der Europäischen Union hat die Liste der Drittstaaten, mit denen die EU-Mitgliedstaaten ihre Reisebeschränkungen lockern sollen, aktualisiert und eine Empfehlung veröffentlicht. Die Kommission bekräftigt ausdrücklich, dass die Empfehlungen des Rats umgesetzt werden sollten, um ein erneutes Chaos durch unkoordinierte Alleingänge der Mitgliedstaaten wie bei den Grenzschließungen zu Beginn der Corona-Pandemie zu vermeiden.
Die Empfehlung des Rates sieht vor, dass mit Wirkung vom 8. August 2020 die Restriktionen zur Einreise in die EU bei nicht essentiellen Reisen für folgende Drittstaaten aufgehoben werden sollen:
- Australien
- Kanada
- Georgien
- Japan
- Neuseeland
- Ruanda
- Südkorea
- Thailand
- Tunesien
- Uruguay
China wird ebenfalls in die Liste aufgenommen – vorausgesetzt, die Volksrepublik entscheidet gleichwertig für Reisende der europäischen Mitgliedstaaten. Bürgerinnen und Bürger der Staaten Andorra, Monaco, San Marino sowie Staatsangehörige der Vatikanstadt sollen auf der Basis dieser Empfehlungen als EU-Bürger angesehen werden.
Die Kriterien zur Beurteilung, ob ein Drittstaat auf die Liste aufgenommen werden kann, umfassen im Wesentlichen eine vergleichbare epidemiologische Situation sowie angeordnete Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus, wie beispielsweise die gängigen Abstandsregelungen. Um die Ausbreitung der Pandemie in Drittstaaten beurteilen zu können, ist es erforderlich nachzuweisen, dass über den Zeitraum der vorangegangenen 14 Tage die Zahl der neuen Fälle von Covid-Infektionen pro 100.000 Einwohner nahe am oder sogar unter dem Durchschnitt der EU liegt. Darüber hinaus muss deutlich werden, dass im Drittstaat Informationen zur Pandemie allgemein verfügbar und verlässlich sind, dass der Zugang zu Tests gewährleistet ist und Contact-tracing erfolgt sowie im Notfall schnell und flexibel die Maßnahmen zur Einschränkung verschärft werden können.
Für jene Drittstaaten, für die bereits getroffene Reisebeschränkungen noch nicht außer Kraft gesetzt werden können, nennt der Rat die Ausnahmeregelungen für EU-Bürger, langfristig in der EU aufenthaltsberechtigte Angehörige anderer Staaten sowie Reisende mit besonderen Funktionen. Diese sind in den Empfehlungen des Rates nachzulesen Schengen-assoziierte Länder wie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sind ebenfalls in dieser Kategorie verortet. (sch)
https://ec.europa.eu/germany/news/20200807-unkoordinierte-corona-reisebeschraenkungen_de