Das so genannte OSOA-Paket (OSOA - One Substance One Assessment) umfasst drei Vorschläge: eine Richtlinie über die Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben, eine Verordnung zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen der Union im Bereich Chemikalien und eine Verordnung zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform für Chemikalien. Auf der Plattform, die von der Europäischen Chemieagentur (ECHA) betrieben wird und die Daten zu Chemikalien enthalten wird, die im Rahmen der Umsetzung von etwa 70 EU-Rechtsvorschriften erzeugt oder übermittelt werden, sollen ergänzend auch freiwillig übermittelte wissenschaftliche Daten veröffentlicht werden. Laut Einigung müssen ebenso bestimmte Kategorien neu generierter Daten der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) über chemische Stoffe, die in Arzneimitteln enthalten sind, erfasst werden.
Außerdem sprechen sich EP und Rat dafür aus, vier Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung über die gemeinsame Datenplattform durch die ECHA eine unionsweite Human-Biomonitoring-Studie in Auftrag zu geben, um einen besseren Überblick über die Exposition der Bevölkerung gegenüber Chemikalien zu gewinnen. Diese Daten sollen ebenfalls aufgenommen werden.
Die Einigung muss noch vom EP und den Mitgliedstaaten formell angenommen werden. (UV)
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