Der Vorschlag umfasst amtliche Statistiken zum Arbeitsmarkt, insbesondere Arbeitskosten und Verdienste sowie offene Stellen in der EU. Durch die Änderung soll eine bessere Vergleichbarkeit der Statistiken aus den einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet werden. Darüber hinaus wird mit der Änderung sichergestellt, dass auch Daten über ein geschlechterspezifisches Lohngefälle erfasst werden. Die Statistiken werden insbesondere zur Überwachung der europäischen Beschäftigungsstrategie, der europäischen Säule sozialer Rechte und des Europäischen Semesters eingesetzt.
Die KOM hatte ihren Vorschlag Ende Juli 2023 vorgelegt. Die nun erzielte vorläufige Einigung muss noch durch Rat und EP endgültig bestätigt werden. Anschließend kann die Verordnung mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung des Rates zu entnehmen. (VS)