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Rat unterstützt Chemikalienstrategie für sichere und nachhaltige Substanzen

Der Rat hat am 15. März 2021 seine Schlussfolgerungen zu der von der Kommission am 14. Oktober 2020 vorgeschlagenen „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit - Für eine schadstofffreie Umwelt“ (COM(2020)667) angenommen und die Strategie damit als eine langfristige Vision für die Chemikalienpolitik der EU begrüßt.

Verfolgt wird das Ziel, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu erreichen, und gleichzeitig zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie beizutragen, indem durch die Herstellung und Verwendung sicherer und nachhaltiger Chemikalien, bei denen bedenkliche Stoffe so weit wie möglich ersetzt und auf ein Minimum reduziert werden, eine grüne und die digitale Wende ermöglicht wird.

Die Verwendung der schädlichsten Chemikalien soll für nicht wesentliche gesellschaftliche Zwecke schrittweise eingestellt werden. Beispielsweise sollen die gefährlichsten Substanzen in Verbraucherprodukten wie Lebensmittelkontaktmaterialien, Kosmetika, Spielzeug, Babyartikeln, Waschmitteln, Möbeln oder Textilien verboten werden und der Kontakt mit hormonschädlichen endokrinen Disruptoren reduziert werden. Wesentliche Neuerung der Strategie ist das Konzept „Ein Stoff, eine Bewertung“ mit der Absicht, die Gefahren- und Risikobewertung von Chemikalien zu vereinfachen und transparenter zu gestalten (safe and sustainable by design).

Künftig soll die kombinierte Wirkung verschiedener Substanzen stärker berücksichtigt werden. Damit einhergehend soll für „gefährdete Personen“ eine übergreifende Begriffsbestimmung eingeführt werden, die bei allen Rechtsvorschriften über Chemikalien ein gemeinsames Konzept für einen angemessenen Schutz ermöglicht. Der bereits bestehende Chemikalienrechtsrahmen soll außerdem konsequenter umgesetzt werden, sodass bei unzureichenden Informationen im Rahmen der Berichtspflichten auch keine Genehmigung für den Binnenmarkt erteilt werden soll (Nulltoleranz).

Der Rat betont die Notwendigkeit, die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als zuständige Behörde mit ausreichend Mitteln auszustatten, und fordert die Kommission auf, zur Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung auch die Herstellerverantwortung zu berücksichtigen.

Der Kommission wird abschließend aufgetragen, einen breiteren Monitoring-Rahmen zur Nullverschmutzung vorzulegen. Einen entsprechenden Aktionsplan hat die Kommission für das zweite Quartal angekündigt und bereits „Null Schadstoffe“ zum Motto der jährlichen europäischen Grünen Woche vom 31. Mai bis 4. Juni 2021 erklärt (TS).

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