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Rat verabschiedet Richtlinien über Europäischen Behindertenausweis und EU Parkausweis für Menschen mit Behinderungen

Der Rat nahm am 14. Oktober 2024 zwei Richtlinien formell und einstimmig an, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der EU verbessern sollen: den Europäischen Behindertenausweis und Parkausweis für Menschen mit Behinderungen sowie deren Ausweitung auf Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger.
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Ziel des Europäischen Behindertenausweises ist es, einen in der gesamten EU anerkannten Nachweis über einen Behindertenstatus einzuführen. Wer über einen durch eine nationale Behörde ausgestellten Nachweis verfügt, soll künftig auch den Europäischen Behindertenausweis beantragen können. Bei Kurzaufenthalten in der EU garantiert die „European Disability Card“ den gleichen Zugang zu örtlich geltenden Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen. Mit der Richtlinie wird zudem ein europäischer Parkausweis eingeführt, der eine einheitliche Formatvorlage für die gegenseitige Anerkennung in den Mitgliedstaaten gewährleisten und EU-weit den Zugang zu reservierten Parkplätzen ermöglichen wird.

Mit einer weiteren Richtlinie werden diese Ausweise auch für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger verfügbar sein, die sich rechtmäßig in einem EU-Land aufhalten. Die Ausweise werden von den nationalen Behörden sowohl in physischer als auch in digitaler Form ausgestellt und werden in allen Mitgliedstaaten als Nachweis für eine Behinderung oder als Berechtigung für bestimmte Dienstleistungen anerkannt.

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten zweieinhalb Jahre Zeit, um ihre Rechtsvorschriften anzupassen, und dreieinhalb Jahre, um die Maßnahmen anzuwenden. 

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung des Rates zu entnehmen. (VS)

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