Sowohl bei den Schlussfolgerungen zur Industrie als auch bei denen zum Binnenmarkt handelt es sich um einen Rahmen für die Arbeiten auf EU-Ebene in der kommenden Legislaturperiode zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Union. Laut Rat soll die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie eine der politischen Prioritäten der nächsten Europäischen Kommission sein. In den Schlussfolgerungen werden die Lage des Industriesektors in der EU analysiert, Möglichkeiten zur Verbesserung der Innovation, des Zugangs zu Finanzmitteln und des Unternehmensumfelds für Hersteller ausgelotet sowie die wichtigsten Grundsätze einer künftigen Industriepolitik der EU vorgeschlagen. Die umstrittensten Punkte waren die Finanzierung, der Stellenwert des Green Deal, die soziale Säule und der Handel. Für die deutsche Bundesregierung stellte Staatssekretär Sven Giegold klar, dass man sich eine ambitioniertere Formulierung zum Green Deal gewünscht hätte, die auch dessen Weiterentwicklung als Wachstums- und Innovationsagenda widerspiegele. Außerdem sei die Streichung der Europäischen Säule Sozialer Rechte aus den Schlussfolgerungen bedauerlich. Die Säule sei für den Schutz und die Förderung der sozialen Standards innerhalb der EU essenziell.
In seinen Schlussfolgerungen zur Zukunft des Binnenmarktes mit dem Titel „Ein Binnenmarkt zum Nutzen aller“ hat der Rat eine ganzheitliche neue EU-Strategie gefordert, deren Schwerpunkt auf der Verbesserung des Rechtsrahmens liegen sollte. Obwohl die Errungenschaften des Binnenmarktes in den 30 Jahren seines Bestehens gewürdigt werden, wird auch auf ungenutztes Potenzial hingewiesen. Dabei werden insbesondere die Beseitigung unnötiger Verwaltungslasten und Befolgungspflichten sowie Maßnahmen zur Steigerung des Potenzials des Binnenmarktes gefordert, wie etwa die bessere Nutzung privater und öffentlicher Investitionen oder die Nutzung des öffentlichen Auftragswesens. Die Europäische Kommission wird deshalb gebeten, bis Juni 2025 eine Strategie für einen modernisierten Binnenmarkt auszuarbeiten.
Als Reaktion auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über das öffentliche Auftragswesen hat der Rat in seinen Schlussfolgerungen „Verbesserung des fairen und wirksamen Wettbewerbs bei der Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in der EU“ die Einführung eines EU-weiten strategischen Aktionsplans für das öffentliche Auftragswesen vorgeschlagen. Der Rat sieht Bedarf bei der Straffung der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen und fordert die Einleitung einer eingehenden Analyse des bestehenden Rechtsrahmens. Der ERH hatte in seinem Anfang Dezember 2023 veröffentlichten Sonderbericht insbesondere den abnehmenden Wettbewerb im öffentlichen Auftragswesen in den letzten zehn Jahren kritisiert, bedingt durch den hohen Anteil von Direktvergaben und von Einzelbieterverfahren.
Unter Führung der Niederlande haben einige Mitgliedstaaten ein Paket von EU‑Maßnahmen zur Schaffung eines Marktes für nachhaltigem Kohlenstoff für die chemische Industrie angemahnt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors in Europa langfristig zu gewährleisten. (UV)
Weitere Informationen sind auf der Ratsseite abrufbar.