Der Rat der Europäischen Union ist bereit, die Verhandlungen zu den Konditionen des Programms „EU4Health (2021-2027)“ mit dem Europäischen Parlament (EP) zu beginnen. Das entsprechende Mandat erteilte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) am 21. Oktober 2020 dem deutschen Ratsvorsitz.
Das Programm ist eine Antwort auf die Corona-Pandemie, sieht aber auch Langzeit-Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit und zum Schutz vor zukünftigen Gesundheitskrisen vor. Das vorgeschlagene Budget ist mit 1.9 Mrd. Euro viermal so groß wie das des aktuell auslaufenden Programms.
Ziele des Programms sind der Schutz der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger vor grenzübergreifenden gesundheitlichen Gefahren, die verbesserte Verfügbarkeit von Gesundheitsprodukten in Krisenzeiten, die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Resilienz der EU sowie der Einsatz digitaler Instrumente im Gesundheitssektor, um die Rolle der EU beim globalen Gesundheitsmanagement zu stärken.
Die am 21. Oktober erzielte Einigung der Ratsmitglieder wird als Grundlage für die Verhandlungen mit dem Parlament dienen. Dieses wird voraussichtlich in einer Plenarsitzung Mitte November 2020 seine Position bekräftigen. Beiden Institutionen teilen recht unterschiedliche Auffassungen zum Budget des Programms und zum Einsatz der Komitologie, also dem System der Verwaltungs- und Expertenausschüsse der EU.
Der Verordnungsentwurf des Programms „EU4Health“ ist Teil des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2027. Beim Ratstreffen im Juli 2020 hatte der Europäische Rat die Ratspräsidentschaft dazu aufgefordert, die Verhandlungen zum finalen MFR mit dem Parlament aufzunehmen. Mit Blick auf die Situation einer globalen Pandemie wurde besondere Dringlichkeit angemahnt. Der Ratsvorsitz sieht es daher als notwendig an, die Verhandlungen so schnell wie möglich zu beginnen. (sch)