In der allgemeinen Ausrichtung des Rates zum Verordnungsentwurf über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR), mit dem ein ausreichendes öffentlich zugängliches Infrastrukturnetz für das Aufladen und Betanken von Straßenfahrzeugen und Schiffen mit alternativen Kraftstoffen in der Union geschaffen werden soll, werden die wesentlichen Aspekte des Kommissionsvorschlags beibehalten. Das gilt insbesondere für die Mindestanforderungen für Aufladestationen für Elektrofahrzeuge, für die Betankung von Wasserstofffahrzeugen und die Stromversorgung von Schiffen an Liegeplätzen in Häfen.
Aufgrund der Tatsache, dass bei schweren Elektrofahrzeugen in den nächsten Jahren mit Entwicklungen insbesondere bei den Ladenormen zu rechnen ist und die Marktentwicklung weniger weit fortgeschritten ist als bei leichten Nutzfahrzeugen, wünscht sich der Rat einen schrittweisen Ansatz für den Infrastrukturausbau. Ab 2025 sollen erst einmal die wichtigsten Trassen des TEN-V-Netzes mit modernen Ladestationen ausgestatten sein; im Jahr 2030 alle Straßen im TEN-V-Netz. Außerdem hat der Rat Anpassungen in Bezug auf die Anforderungen an das Aufladen mit Strom vorgenommen. Diese sollen an die unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. So soll die Gesamtleistung der Ladestationen an TEN-V-Abschnitte mit geringem Verkehrsaufkommen verringert und die maximale Entfernung zwischen den Ladestandorten für Abschnitte mit sehr niedrigem Verkehrsaufkommen erhöht werden können.
In seiner Position zum Vorschlag zur Förderung der Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr (Initiative „FuelEU Maritime“) hat der Rat die allgemeinen Ziele des Kommissionsvorschlags unterstützt, aber den Geltungsbereich der Anforderungen an die landseitige Stromversorgung für Schiffe abgeändert. Die Ausnahmen zur verpflichtenden Stromversorgung für am Kai festgemachte Schiffe sollen klarer geregelt werden. Außerdem soll den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, die bereits bestehenden Verpflichtungen für am Kai festgemachte Schiffe auch auf Schiffe am Ankerplatz in Häfen auszuweiten.
Mit dem Vorschlag zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einen nachhaltigen Luftverkehr (Initiative „ReFuelEU Aviation“) sollen sowohl die Nachfrage nach als auch das Angebot an nachhaltigen Flugkraftstoffen (Sustainable Aviation Fuels, SAF), einschließlich synthetischer Flugkraftstoffe, gesteigert und dabei gleiche Wettbewerbsbedingungen im gesamten EU-Luftverkehrsmarkt gewährleistet werden. Der Rat hat in seinem Standpunkt die grundlegenden Aspekte des Kommissionsvorschlags beibehalten, insbesondere dessen Beitrag zu den Klimazielen. So sollen Flugkraftstoffanbieter verpflichtend sicherstellen, dass in der Union angebotener Flugkraftstoff ab 2025 einen Mindestanteil an nachhaltigen Flugkraftstoffen enthält (Beimischungsverpflichtung) und ab 2030 einen Mindestanteil an synthetischen Kraftstoffen, der bis 2050 schrittweise angehoben wird. Darüber hinaus sieht die allgemeine Ausrichtung eine Anhebung des Mindestanteils für 2030 von 5 auf 6 Prozent vor. Außerdem fordert der Rat die Einführung nationaler Flexibilitätsregelungen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Beimischungsverpflichtung für synthetische Kraftstoffe zu erhöhen.
Mit Verabschiedung der Standpunkte kann der Ratsvorsitz Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, das seine Position zu den Vorschlägen auf seiner Sitzung vom 6. bis 9. Juni 2022 festgelegt hat. (UV)