Mit einer Überarbeitung der am 30. Juni 2022 auslaufenden Roamingverordnung werden die maximalen Vorleistungsentgelte angepasst. Damit soll gewährleistet werden, dass die Bereitstellung von Endkunden-Roamingdiensten zu Inlandspreisen eine für Betreiber in der gesamten EU tragfähige Lösung ist. Die Kosten für das Daten-Roaming zwischen den Anbietern werden damit schrittweise von aktuell 2,50 Euro pro Gigabyte auf nur noch 1 Euro pro Gigabyte ab 2027 begrenzt.
Die überarbeitete Verordnung soll zugleich für mehr Transparenz bei Diensten sorgen, für die zusätzliche Kosten anfallen können, und Kundinnen und Kunden so vor unerwartet hohen Rechnungen durch unbeabsichtigtes Roaming schützen. Zudem sollen die neuen Regelungen ein verbessertes Kundenerlebnis sicherstellen, gerade hinsichtlich der Qualität der Dienste und dem Zugang zu Notdiensten, auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Nach wie vor gilt allerdings die Regelung zur angemessenen Nutzung. Wer im EU-Ausland also dauerhaft den inländischen Tarif nutzt bzw. ein gewisses Datenvolumen überschreitet, kann weiterhin je nach Mobilfunkvertrag mit einer Drosselung der Verbindung durch den Mobilfunkbetreiber rechnen.
Die Kommission (KOM) teilte mit, sie werde die Situation weiter beobachten und gegebenenfalls einen neuen Legislativvorschlag zur Regulierung der maximalen Vorleistungsentgelte und anderer Aspekte des Roaming-Marktes vorlegen.
Zuvor hatte bereits das Europäische Parlament (EP) einer Verlängerung der Roaming-Regelung zugestimmt. Nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des EP und den Präsidenten des Rates wird der Rechtsakt am 1. Juli 2022 in Kraft treten. (VS)