Beim Paket „Fit for 55“ waren sich die Ministerinnen und Minister weitgehend einig, dass die Verfügbarkeit erschwinglicher Energie mit geringem CO2-Ausstoß eine der Voraussetzungen für den Erfolg sei. Sie betonten die Bedeutung des vorgeschlagenen CO2-Grenzausgleichssystems, das das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen verhindern sollte. Mehrere Mitgliedstaaten haben auf die Herausforderungen hingewiesen, die sich aus dem Paket für die Automobilindustrie ergeben, und waren sich darin einig, dass der grüne Wandel die Belastung für KMU nicht erhöhen sollte.
Unstrittig war, dass die Positionen des Rates für Wettbewerbsfähigkeit bei den weiteren Verhandlungen über das Paket berücksichtigt werden sollten, auch wenn diese Ratsformation nicht direkt in die Beratungen involviert ist. Es gelte aber, den grünen Wandel und die Debatte im Zusammenhang mit dem Paket und seinen Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Industrie der EU aufmerksam zu verfolgen und regelmäßig diesbezügliche Aussprachen durchzuführen. Dies sei wichtig, um sicherzustellen, dass die vereinbarten Maßnahmen verhältnismäßig seien und Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum der EU nicht beeinträchtigt werden.
Festgehalten werden muss allerdings, dass sich alle Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem „Fit for 55“-Paket noch in der Phase der Positionsfindung befinden und keiner der zwölf Rechtsakte in den originären Zuständigkeitsreich des Rates Wettbewerbsfähigkeit fällt. In der Diskussion hervorstechende Punkte waren die Auswirkungen des Pakets auf die Energiepreise und die damit verbundene soziale Komponente, die Vereinbarkeit des CO2-Grenzausgleichsmechanismus mit den WTO-Regelungen sowie die Berücksichtigung der Atomenergie - und zu einem gewissen Grad auch von Erdgas - als klimafreundliche bzw. klimaneutrale Energieträger.
Darüber hinaus hat der Rat für Wettbewerbsfähigkeit eine öffentliche Orientierungsaussprache zu dem Teil der Agenda für bessere Rechtsetzung durchgeführt, die sich mit der zukunftsfähigen Politikgestaltung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und zur Förderung des Binnenmarkts befasst. Während der Aussprache haben die Mitgliedstaaten darauf hingewiesen, wie wichtig ein klarer, kohärenter und zukunftssicherer Rechtsrahmen sei, gerade in Zeiten der Pandemie und der wirtschaftlichen Erholung. In diesem Zusammenhang habe sie auch den von der Kommission vorgeschlagenen „One-in-one-out“-Grundsatz erörtert.
Zu Ende der Sitzung hat der slowenische Ratsvorsitz über den aktuellen Sachstand zur europäischen Patentreform mit dem EU-Einheitspatent und dem Einheitlichen Patentgericht informiertt. Anlass war die im Juli 2021 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die für Deutschland den Weg für die europäische Patentreform geebnet hat. Deutschland hat das Protokoll zur vorläufigen Anwendung am 27. September 2021 ratifiziert. Auch die slowenische Regierung hat Mitte September 2021 die Ratifizierung des Protokolls beschlossen. Jetzt steht nur noch die Ratifizierung durch den Vertragsstaat Österreich aus. (UV)