Der Europäische Rechnungshof bemängelt in seinem am 9. Juli 2020 veröffentlichten Sonderbericht „Schutz wilder Bestäuber in der EU - Initiativen der Kommission haben keine Früchte getragen“, dass die Kommission insgesamt beim Schutz wilder Bestäuber in der EU keinen kohärenten Ansatz verfolgt habe.
Für die laufende Debatte zur Biodiversitätsstrategie 2030 empfiehlt der Rechnungshof, den Schutz der Artenvielfalt stärker in die Landwirtschaft (Gemeinsame Agrarpolitik, GAP) zu integrieren und wilde Bestäuber besser vor Pestiziden zu schützen. Konkret fordert er beispielsweise, dass für den Zeitraum 2021-2027 von den Mitgliedstaaten prioritäre Maßnahmen für Bestäuberarten und -lebensräume in ihren prioritären Aktionsrahmen für die Bewirtschaftung von Natura-2000-Gebieten festgelegt werden. Darüber hinaus fordert sie, dass in die GAP ein Indikator für Bestäuber in den Leistungs- und Überwachungsrahmen aufgenommen wird und den Mitgliedstaaten Leitlinien zur Einbeziehung von Erwägungen zu Bestäubern an die Hand gegeben werden.
Im Juni 2018 veröffentlichte die Kommission die "Initiative für Bestäuber". Das Europäische Parlament hatte die Kommission wiederholt zur Umsetzung der Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von 2013 aufgefordert und den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Bewertung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Honigbienen am 23. Oktober 2019 als unzureichend zurückgewiesen. Mit dem im Dezember 2019 bekannt gegebenen europäischen Grünen Deal verfolgt die Kommission das Ziel, das Naturkapital zu erhalten und Wirtschaftswachstum vom Ressourcenverbrauch zu entkoppeln, indem in allen Bereichen auf eine dekarbonisierte Kreislaufwirtschaft umgestellt wird.
Bestäuber sind wichtig für die Nahrungsmittelproduktion. Weltweit sind zwei Fünftel der Insektenarten vom Aussterben bedroht (TS).
https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR20_15/SR_Pollinators_DE.pdf
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0041_DE.html