Zu diesem Ergebnis kommt ein Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs, der am 21. November 2022 veröffentlicht wurde. Die für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 festgestellten Mängel beim Zusammenwirken der verschiedenen Programme stehen nach Meinung des Rechnungshofes einer abgestimmten Verwendung der Mittel im Wege, schränken die Umsetzung und Wirkung von Investitionen in Forschung und Innovation ein und behindern die Bemühungen, die Forschungs- und Innovationskluft in Europa zu schließen.
Bezüglich der konkreten Schaffung von Synergien stellen die Prüfer unter anderem fest, dass die Vorschriften der beiden Programmtypen – Horizont und ESI-Fonds – nicht gut aufeinander abgestimmt gewesen seien und die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie innerhalb der Mitgliedstaaten häufig lückenhaft sei. Weiterhin habe es bis März 2022 keine umfassende Datensammlung über alle aus den ESI-Fonds finanzierten Projekte gegeben; die mittlerweile geschaffene Datenbank sei mit der Horizont-2020-Datenbank noch immer nicht kompatibel. Auch seien die Expertise und die Managementkapazitäten der Behörden in den EU-Ländern trotz der Unterstützung durch die Kommission unzureichend. Die Wirksamkeit der in einigen Bereichen zwischenzeitlich seitens der Kommission eingeführten Verbesserungen kann, so die Prüfer, derzeit noch nicht beurteilt werden.
Der Bericht stellt auch dar, dass wichtige Voraussetzung zur Schaffung von Synergien nicht erfüllt waren. So sei eine frühzeitige Berücksichtigung in der Strategieplanung für die Investitions- und Strukturfonds nur unzureichend erfolgt: In den Strategiedokumenten der ESI-Fonds finden sich nach Ansicht der Prüfer nur wenige Bezüge auf Synergien mit Horizont 2020. Die in den Strategiedokumenten formulierten Prioritäten seien zudem oft so breit gefasst, dass der gezielte Einsatz von Investitionen und die Schaffung von Synergien erschwert werde. Zudem sei insbesondere die Verwendung von Mitteln der Investitions- und Strukturfonds zur Umsetzung von Forschungsergebnissen von Horizont-2020-Projekten in die Praxis vernachlässigt worden. Als weiteres Beispiel für eine nicht gelungene Umsetzung greifen die Prüfer zudem das sogenannte „Exzellenzsiegel“ auf. Das Siegel soll Forschungsprojekten, die im Rahmen der Begutachtung zwar als exzellent bewertet wurden, aufgrund erschöpfter Mittel aber keine Horizont-2020-Förderung erhalten, den Zugang zu einer Finanzierung aus den Struktur- und Investitionsfonds erleichtern. Der Rechnungshof stellt allerdings fest, dass nur wenige der geprüften operationellen Programme dies dann auch tatsächlich ermöglichten. In anderen Bereichen, bspw. dort, wo eine Förderung aus den Investitions- und Strukturfonds für Forschungszentren Projekte bei einer erfolgreichen Bewerbung im Forschungsrahmenprogramm unterstützt, kommen die Prüfer zu einer deutlich positiveren Bewertung der Umsetzung von Synergien.
Auf Basis seiner Prüfungsergebnisse empfiehlt der Rechnungshof Ansätze, mit denen die Kommission seiner Meinung nach die Zusammenarbeit zwischen Interessenträgern aus dem Bereich Forschung und Innovation verbessern, das Potenzial von Datenbanken zur Förderung von Synergien nutzen, nachgeordnete Synergien verstärken und den Informationsfluss über Projekte, die mit dem „Exzellenzsiegel“ ausgezeichnet wurden verbessern könnte.
„Horizont 2020“ mit einer Mittelausstattung von 76,4 Mrd. Euro und die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, allen voran der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mit einer Mittelausstattung für Forschung und Innovation in Höhe von knapp 41 Mrd. Euro, waren im Prüfungszeitraum die beiden wichtigsten Programmtypen zur Förderung von Forschung und Innovation. Beide Typen unterscheiden sich allerdings in vielerlei Hinsicht bspw. bei den Prioritäten, der Verwaltung und der Art der Mittelzuweisung. So wird das Forschungsrahmenprogramm zentral von der Europäischen Kommission verwaltet, während die Fonds im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung stärker durch die Mitgliedstaaten bestimmt sind und in regional umgesetzt werden. Mit den im Prüfzeitraum geltenden Rechtsvorschriften wurde die Schaffung von Synergien zwischen Fonds und Forschungsrahmenprogramm erstmals ausdrücklich verlangt. Ziel ist eine höhere Wirksamkeit der Förderung. (MK)