| Steuerpolitik

Rechnungshof sieht erhebliche Ausfälle durch Mehrwertsteuerbetrug

Der Europäische Rechnungshof konstatiert erhebliches Betrugspotenzial beim gel-tenden Mehrwertsteuersystem in der EU. Laut einem Bericht des Rechnungshofes vom 24. März 2025 sind die finanziellen Interessen der Europäischen Union nur unzureichend vor Mehrwertsteuerbetrug bei vereinfachten Zollverfahren geschützt.
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Hintergrund des Berichtes sind die rechtlichen Bestimmungen zu vereinfachten EU-Import-Zollverfahren. Bei zwei vereinfachten Import-Zollverfahren besteht laut Ansicht des Rechnungshofes ein erhebliches Missbrauchsrisiko. Es handelt sich zum einen um das sogenannte „Zollverfahren 42“, bei dem bei Waren, die aus Drittländern in einen EU-Staat eingeführt werden und die für einen anderen Mitgliedsstaat bestimmt sind, auf eine Mehrwertsteuererhebung bei der Einfuhr verzichtet wird. Zum anderen handelt es sich um das „Import One Stop Shop“-Verfahren (IOSS), bei dem eine Mehrwertsteuerbefreiung auf elektronisch gehandelte Waren aus Drittländern durchgeführt wird. 

Der Rechnungshof kritisiert eine lückenhafte und unstimmige Überwachung dieser Regelungen. Sowohl die Kontrolle durch die Europäische Kommission (KOM) als auch durch die Mitgliedsländer in Bezug auf die vereinfachten EU-Import-Zollverfahren seien nicht ausreichend, um einen Missbrauch zu verhindern. Bei Stichproben des Rechnungshofes seien erhebliche Mehrwertsteuerausfälle zu verzeichnen gewesen. So werde unter anderem in vielen Fällen nicht überprüft, ob ein Produkt nach dem Import in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird, obwohl dies Voraussetzung für eine Mehrwertsteuerbefreiung sei. Daher werden durch den Rechnungshof verpflichtende Beförderungsnachweise für solche Waren angeregt. Weitere mögliche Fälle von Mehrwertsteuerbetrug seien etwa die Unterbewertung von Waren und die damit verbundene Minderung der Mehrwertsteuer. 

Weiterhin wird durch den Rechnungshof eine mangelhafte Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden der EU-Länder festgestellt. In vielen Fällen mangele es besonders am Datenaustausch zwischen den jeweiligen Behörden der Länder. Der Rechnungshof empfiehlt die Einführung standardisierter Regelungen und eine strenge Überwachung, um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden und finanzielle Verluste für die EU und ihre Mitglieder zu verringern. (LK)

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