Laut ERH seien die Verfahren zur Mobilisierung zusätzlicher EU-Mittel zu komplex und ineffizient. Die Vielzahl an Instrumenten, deren Einsatzbereiche sich teils überschneiden, erschwere eine klare und zielgerichtete Mittelverwendung. Der ERH fordert daher eine Vereinfachung der Strukturen und eine klarere Definition der Begriffe und Zuständigkeiten.
Der Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 2021–2024 innerhalb des aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021–2027. Schon im vorangegangenen MFR (2014–2021) war die Europäische Union durch Krisen wie Migration und geopolitische Spannungen gezwungen, zusätzliche Mittel außerhalb der regulären MFR-Grenzen bereitzustellen. Die Europäische Kommission (KOM) hatte daher für den aktuellen MFR mehr Flexibilität angekündigt. So wurde der finanzielle Spielraum durch Sonderinstrumente von ursprünglich 2,4 Prozent (ca. 26 Mrd. Euro) auf 2,6 Prozent (etwa 28 Mrd. Euro) erhöht.
Der ERH identifiziert bei den aktuellen Instrumenten mehrere strukturelle Schwächen:
steigende Zinsbelastungen durch das Aufbauinstrument NextGenerationEU;
mangelnde vorausschauende Planung, vor allem im Hinblick auf Naturkatastrophen, die etwa die Hälfte der Notfallmittel beanspruchten;
Überschneidungen zwischen thematischen und nichtthematischen Sonderinstrumenten sowie mit regulären Ausgabenprogrammen.
Vor diesem Hintergrund fordert der ERH die KOM in seinem Bericht auf, klarer zu definieren, welche Ausgaben künftig unter den Begriff der Haushaltsflexibilität fallen. Zudem sollte eine stärkere Orientierung an vorausschauenden Analysen erfolgen. Zur Vereinfachung des Systems schlägt der ERH vor, die Flexibilitätsinstrumente wie folgt zu bündeln:
unterhalb der MFR-Obergrenze: ein einheitliches jährliches Margeninstrument für alle Politikbereiche;
oberhalb der MFR-Obergrenze: ein einziges Sonderinstrument.
Flexibilität ist auch ein zentrales Element des im Juli 2025 vorgelegten Vorschlags der KOM für den kommenden MFR 2028–2034. Dieser sieht größere nicht zugewiesene Margen und Reserven innerhalb der MFR-Obergrenzen sowie in einzelnen Programmen vor, um eine bedarfsgerechte Umschichtung von Mitteln zu ermöglichen. Auch die Einführung von Mindestmittelzuweisungen je Priorität und Programm soll dazu beitragen, den EU-Haushalt künftig anpassungsfähiger zu gestalten. Die Verhandlungen dazu stehen noch am Anfang, mit einer endgültigen Einigung ist erst Ende 2027 zu rechnen.
Der Sonderbericht des ERH ist hier abrufbar. (YA)