| Konsultation

Rechtsstaatlichkeit in der EU

Zur Vorbereitung des zweiten jährlichen Rechtsstaatlichkeitsberichts hat die Kommission am 2. Februar 2020 eine Konsultation gestartet, mit der sie Interessierte um zusätzliche Informationen über Entwicklungen bei der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten und in der Union bittet. Ziel ist es, die Bewertung der Kommission mit sachlichen Informationen über die Entwicklungen vor Ort zu unterfüttern. Die Konsultation läuft bis zum 8. März 2021.

Der erste Rechtsstaatlichkeitsbericht wurde Ende September 2020 veröffentlicht und analysiert die Situation in den Mitgliedstaaten in Bezug auf das Justizsystem, die Korruptionsbekämpfung, den Medienpluralismus und sonstige Aspekte der Gewaltenteilung. Der Bericht ist das Herzstück des neuen umfassenden Europäischen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus, eines präventiven Instruments, das die Rechtsstaatlichkeit fördern und verhindern soll, dass Herausforderungen entstehen oder die Bedingungen sich verschlechtern.

Auch für die letzte Ausgabe des Rechtsstaatlichkeitsberichts hatte die Kommission erfolgreich eine Konsultation durchgeführt, bei der über 200 Interessengruppen schriftliche Beiträge lieferten. Dazu gehörten EU-Agenturen, nationale und europäische Organisationen der Zivilgesellschaft und Berufsverbände. (UV)

Rechtsstaatlichkeitsbericht 2020 für Deutschland: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020SC0304&from=EN

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