Mithilfe dieses Fahrplans für Beschränkungen im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit sollen die Industrie und andere Interessengruppen auf die künftigen Beschränkungen für gefährliche Chemikalien vorbereitet werden. Transparenz und Sichtbarkeit für die Unternehmen soll ihnen somit eine ausreichende Grundlage für künftige Entscheidungen in Produktionsprozessen geben. Die Änderungen zielen vorrangig auf Gruppenbeschränkungen für die gefährlichsten Stoffe auf Grundlage der europäischen Chemikalienstrategie ab. Die Verwendung einer Reihe schädlicher Chemikalien in Industrie, Gewerbe und Verbraucherprodukten soll deshalb stärker als bisher beschränkt werden. Eine regelmäßig aktualisierte Stoffliste soll die mehrjährige Planung im Rahmen von REACH gewährleisten.
Auf Basis der EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit 2020 gibt es eine lange Liste von Aufgaben, die im Rahmen der Chemikalienpolitik bis 2024 umgesetzt werden sollen. Eine davon ist die Überarbeitung der REACH-Verordnung. Bis Ende 2022 will die Kommission einen Legislativvorschlag vorlegen. (UV)