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Reform des Leitfadens zur Regulierung von Taxis und mehr Verkehrsdaten in Echtzeit

Im Rahmen der Umsetzung der Strategie für eine nachhaltige und intelligente Mobilität hat die Kommission am 2. Februar 2022 zwei neue Maßnahmen vorgestellt. Durch die Überarbeitung der Vorschriften zur Verfügbarkeit von Echtzeitdaten des Verkehrsbereichs soll die Datenerhebung auf eine breitere Basis gestellt werden. Mit neuen Leitlinien zur Regulierung von Taxen und privaten Mietfahrzeugen wird Klarstellung in diesem Marktbereich erzielt.

Die neuen Leitlinien zur Regulierung von Taxis und privaten Mietfahrzeugen erläutern, wie die Binnenmarktvorschriften bei Taxen und privaten Mietfahrzeugen im Sinne einer effizienteren und klimafreundlichen Mobilität ausgelegt werden sollten. Gleichzeitig wird dargestellt, wie diese Dienstleistungen durch entsprechende Regulierungen nachhaltiger und gerechter gemacht werden kann.

So wird in den Leitlinien zum Beispiel von Vorschriften abgeraten, die zu Leerfahrten führen, wie z. B. die Verpflichtung für privat gemietete Fahrzeuge, zwischen den Fahrten zur Garage zurückzukehren. Außerdem sollen spezielle Beschränkungen die Fahrer nicht mehr daran hindern, neue Fahrgäste auf Rückfahrten von abgelegenen Orten zu befördern. Ziel der neuen Leitlinien ist es, die Optimierung des Fahrgasttransports, nachhaltigere Fahrzeugflotten und die Integration in den öffentlichen Verkehr zu fördern. Ferner wird betont, dass die Anforderungen an Taxifahrerinnen und Taxifahrer und die Betriebsbedingungen einfach und verhältnismäßig sein sollten.

In Bezug auf die Erhebung von Echtzeitdaten wird die Erhebungspflicht ausgeweitet. Derzeit sind die Straßenverkehrsbehörden und Betreiber verpflichtet, Echtzeit-Verkehrsdaten über das transeuropäische Straßennetz und Autobahnen zur Verfügung zu stellen. Mit der Überarbeitung wird diese Verpflichtung auf regionale und städtische Straßen ausgeweitet. Außerdem werden neue Arten von Daten, wie Zugangsbeschränkungen zu Fahrzeugen in bestimmten städtischen Abschnitten, in die Erhebung aufgenommen. Die Kommission erhofft sich von den zusätzlichen Daten Verbesserungen des Verkehrsflusses und mehr Nachhaltigkeit. Die neuen Regelungen sollen ab Januar 2025 gelten. (UV)

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