| Familienrecht

Regelung über die Anerkennung der Elternschaft zwischen EU-Mitgliedstaaten

Während die Begründung der Elternschaft durch das nationale Familienrecht geregelt wird, unterliegt die Anerkennung der bereits im Ausland begründeten Elternschaft in der Regel den Vorschriften des internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht). Dieser Status ist die Grundlage für viele Rechte, unter anderem für den Erwerb der Staatsangehörigkeit, den Aufenthalt, den Unterhalt und die Erbfolge.
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Die EU-Abgeordneten haben sich nun dafür ausgesprochen, die Möglichkeit für EU-Länder einzuschränken, die Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedstaat begründeten Elternschaft aus Gründen der öffentlichen Ordnung zu verweigern.

Die in einem EU-Land begründete Elternschaft soll nach dem Willen der Abgeordneten EU-weit anerkannt werden. Zudem sollen die Rechte von Kindern innerhalb der Mitgliedstaaten gestärkt werden sowie eine Europäische Elternschaftsurkunde eingeführt werden.

Die EU-Kommission (KOM) hatte den Mitgliedstaaten bereits am 7. Dezember 2022 ein neues europäisches Elternschaftsrecht einschließlich eines europäischen Elternregisters vorgeschlagen. Ziel ist der Schutz von Kindern in grenzüberschreitenden Rechtsverhältnissen. Im Zentrum dieses Vorschlags steht die Berücksichtigung und Umsetzung des Kindeswohls. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger befinden sich zunehmend in grenzüberschreitenden Situationen, beispielsweise leben Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat oder Familien ziehen in einen anderen Mitgliedstaat um. Die KOM möchte Klarheit im für die abstammungsrechtliche Zuordnung anwendbaren Recht schaffen, dazu sollen Grundrechte von Kindern in grenzüberschreitenden Situationen geschützt und die Kontinuität des Elternschaftsstatus innerhalb der Union sichergestellt werden. (MF)

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