| Wahlen

Regulierung politischer Werbung im Bereich der Online-Werbung

Am 24. Januar 2023 stimmten die Abgeordneten des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments (EP) über einen Verordnungsvorschlag zur Regulierung zielgerichteter politischer Werbung im Bereich der Online-Werbung ab.

Ziel dieser Verordnung ist es, Wahlen transparent und widerstandsfähig auszugestalten und so auch vor ausländischer Einmischung zu schützen. Dies soll dadurch erreicht werden, dass ein hohes Maß an Erkennbarkeit in Bezug auf den Inhalt politischer Werbung, deren Finanzierung und die mit ihnen verbundenen Abhängigkeiten festgelegt wird.

Die Ausschussmitglieder sprachen sich dafür aus, dass nur noch solche personenbezogenen Daten für politische Online-Werbung genutzt werden dürfen, die ausdrücklich für solche Zwecke zur Verfügung gestellt wurden. Auch dürfen keine Daten minderjähriger Nutzer in Anspruch genommen werden. Den Parlamentariern war es ebenfalls ein Anliegen, Transparenz im Bereich der Finanzierung politischer Online-Werbung herzustellen und auch die Strategien offenzulegen, die hinter einer personalisierten Werbung stehen. Hierzu wurden Offenlegungspflichten, u.a. über die Identität des Sponsors politischer Anzeigen, festgeschrieben. Auch sieht der Legislativvorschlag Auskunftsansprüche für unabhängige Gruppen, wie bspw. zivilgesellschaftliche Einrichtungen und Forschungsgruppen, vor. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Verordnung sprechen sich die Abgeordneten für ein Aussetzen der Dienste über 15 Tage aus.

Der im Ausschuss gefundene Kompromiss wird im Februar im Plenum des EP zur Abstimmung gestellt. Nach dieser Abstimmung werden die Verhandlungen mit dem Rat der EU beginnen, der sein Verhandlungsmandat zu diesem Gesetzesvorhaben bereits im Dezember 2022 verabschiedete.

Die Pressemitteilung der EP finden Sie hier. (AR

Teilen

Zurück