Die Richtlinie zur „Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen“ zielt unter anderem darauf ab, Unternehmen zu transparenten Einstellungsverfahren zu verpflichten. Bis Ende Juni 2026 sollen EU-weit mindestens 40 Prozent der Posten ohne Leitungsaufgaben bzw. 33 Prozent aller Unternehmensleitungsposten von Frauen besetzt werden. Nach den neuen Vorschriften müssen betroffene Unternehmen den zuständigen Behörden einmal jährlich Auskunft über die Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen vorlegen und mitteilen, wie sie ihre gesetzten Ziele zur Geschlechterparität erreichen wollen. Diese Informationen müssen öffentlich zugänglich gemacht werden.
Die Mitgliedstaaten sind nun aufgefordert, wirksame und verhältnismäßige Sanktionen (z. B. Geldbußen) einzuführen, wenn Unternehmen weiterhin keine offenen und transparenten Einstellungsverfahren gewährleisten. Unternehmensvorstände, die gegen die Grundsätze der Richtlinie verstoßen, könnten künftig vor einem Gericht für nichtig erklärt werden.
Nachdem EP und Rat die Einigung formell gebilligt haben, tritt die Richtlinie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften innerhalb von zwei Jahren umsetzen. Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sind von den Vorschriften nicht betroffen. (VS)