Mit ihr wird eine ganze Reihe von Straftaten, die sich gegen Frauen richten, in der gesamten EU unter Strafe gestellt. Dazu gehört die Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsheirat, nicht-einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern, Cyberstalking, Cybermobbing und Aufstachelung zu Gewalt oder Hass im Internet. Die Verübung dieser Straftaten soll mit einer Haftstrafe zwischen einem und fünf Jahren geahndet werden.
Der neue Rechtsakt enthält darüber hinaus Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und legt Standards für den Schutz der Opfer fest. Auch das Melden von Straftaten wird für die Opfer leichter werden. So soll es etwa möglich sein, Cyberstraftaten online zu melden.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen. Weitere Informationen sind der Pressemitteilung des Rates zu entnehmen. (VS)