Die KOM gibt in ihrer Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel „Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr“ einen Überblick über alle Instrumente, die der EU bereits zur Verfügung stehen, und hebt diejenigen Initiativen hervor, die derzeit von den beiden gesetzgebenden Organen – von Rat und Europäischem Parlament – beraten werden. Darüber hinaus werden neue gemeinsame Maßnahmen vorgeschlagen, um die Bedenken auszuräumen, die sich aus der Zunahme unsicherer, gefälschter und anderweitig nicht konformer oder illegaler Produkte ergeben, die auf den Markt gelangen.
Im Bereich Zoll werden von der KOM Reformen gefordert, einschließlich der Aufforderung an die gesetzgebenden Organe, das vorgeschlagene Paket zur Zollunion rasch anzunehmen, wodurch gleiche Wettbewerbsbedingungen im Bereich des elektronischen Handels geschaffen würden. Außerdem schlägt sie die Abschaffung der Zollbefreiung für Waren mit einem Wert von weniger als 150 Euro und die Stärkung der Kontrollmöglichkeiten vor. Die KOM fordert die beiden Gesetzgeber auch dazu auf, weitere Maßnahmen wie eine diskriminierungsfreie Bearbeitungsgebühr für in die EU direkt an die Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführte E-Commerce-Artikel in Erwägung zu ziehen.
Gezielte Maßnahmen für eingeführte Waren, einschließlich der Einleitung koordinierter Kontrollen zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden, sollen nach den Vorschlägen der KOM dazu führen, dass nicht konforme Waren vom Markt genommen werden. Die künftigen Kontrollen für bestimmte Wirtschaftsbeteiligte, Waren oder Handelsströme werden im Lichte der Risikoanalyse fortlaufend intensiviert. Je höher die Nichteinhaltungsrate ist, desto größer sollte die Wachsamkeit in den nachfolgenden Phasen sein, während Sanktionen Fälle systematischer Nichteinhaltung widerspiegeln sollten. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Online-Marktplätzen regt die KOM an, E-Commerce-Praktiken als klare Durchsetzungspriorität im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste hervorzuheben. Daneben müsse der Anwendung der Verordnungen über die allgemeine Produktsicherheit und über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Außerdem könne die Nutzung digitaler Instrumente, wie die Überwachung der E-Commerce-Landschaft durch den digitalen Produktpass und neue KI-Tools das Erkennen potenziell nicht konformer Produkte erleichtern.
In diesem Zusammenhang hat die KOM im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienstleistungen ein Auskunftsersuchen an den chinesischen Online-Händler Shein gerichtet. Sie fordert Einsicht in interne Dokumente und detailliertere Informationen über die Risiken von illegalen Inhalten und Waren auf seinem Marktplatz, über die Transparenz seiner Empfehlungssysteme und über den Zugang zu Daten für qualifizierte Forscher. Darüber hinaus fordert die KOM ausführliche Informationen über die Maßnahmen zur Risikominderung bei Verbraucherschutz, öffentliche Gesundheit sowie Einzelheiten zum Schutz der personenbezogenen Daten. Shein muss die erforderlichen Informationen bis zum 27. Februar 2025 vorlegen. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die KOM die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Eröffnung eines Verfahrens zur Folge haben.
Die KOM erwartet von den Mitgliedstaaten, den Mitgesetzgebern und allen Interessenträgern eine schnelle Umsetzung der in der Mitteilung dargelegten Maßnahmen. Innerhalb des nächsten Jahres wird sie die Auswirkungen der angekündigten Maßnahmen bewerten und einen Bericht über die Ergebnisse der verstärkten Kontrollen veröffentlichen. (UV)
Weitere Informationen auf der Internetseite der KOM.