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Schluss der Konsultation zur Rundfunkmitteilung

Vom 15. Oktober 2025 bis 14. Januar 2026 führte die Europäische Kommission (KOM) eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der Mitteilung zur Anwendung der Beihilferegeln auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk („Rundfunkmitteilung“) durch. Ziel war es, die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und den EU-Mehrwert der Mitteilung zu überprüfen. Die Konsultation erfolgte in Form eines On-line-Fragebogens mit 18 Fragen und wurde von 45 Interessenträgern beantwortet.
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Die Rückmeldungen stammten von Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, NGOs, Bürgern, Gewerkschaften, einer öffentlichen Behörde und sonstigen Akteuren. Geografisch dominierten Teilnehmer aus Deutschland, gefolgt von Belgien, Finnland und Italien.

Die Mehrheit der Befragten bestätigte, dass die Rundfunkmitteilung eine wirksame Orientierung für die Anwendung der Beihilferegeln biete und Wettbewerbsverzerrungen begrenze. Allerdings wurde die Transparenz der Finanzierung häufig als unzureichend bewertet. Besonders kritisch wurden unerwartete Folgen des Ex-ante-Tests gesehen, der in einem nicht näher bezeichneten Mitgliedsstaat zu langwierigen und komplexen Verfahren führe.

Die Mitteilung wurde mehrheitlich als verständlich und rechtssicher eingestuft, doch ein erheblicher Teil der Teilnehmer kritisierte den erhöhten Verwaltungsaufwand, insbesondere durch nationale Besonderheiten. Als problematisch wurden Vollzugs-, Opportunitäts- und Compliance-Kosten genannt, die viele Befragte für vermeidbar hielten, etwa durch präzisere Definitionen.

Die Ziele der Rundfunkmitteilung – Orientierungshilfe, Rechtssicherheit und Transparenz – wurden weiterhin als relevant angesehen. Allerdings wurde das Ziel der Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen von vielen als weniger relevant eingestuft. Besonders deutlich wurde der Wunsch nach einer besseren Berücksichtigung von Markt- und Technologieentwicklungen, etwa im Bereich Online-Plattformen, Streaming, KI und Plattformökonomie.

Die interne Kohärenz der Mitteilung wurde von den Teilnehmern teilweise infrage gestellt, während die Abstimmung mit den Regeln für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) mehrheitlich als gelungen bewertet wurde. Deutlich kritischer fiel die Einschätzung zur Übereinstimmung mit dem European Media Freedom Act (EMFA) aus, insbesondere bei der Finanzierung und der Rolle öffentlich-rechtlicher Medien für Medienvielfalt und Desinformationsbekämpfung.

Ein breiter Konsens bestand darin, dass die Rundfunkmitteilung einen klaren EU-Mehrwert gegenüber einer Regelungslücke biete.

Die Konsultation zeigt, dass die Rundfunkmitteilung in zentralen Punkten als wirksam und relevant wahrgenommen wird, aber in den Bereichen Transparenz, Kohärenz mit neuen EU-Rechtsakten und Anpassung an digitale Entwicklungen gewisse Handlungsmöglichkeiten gesehen werden. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden in die anstehende Überprüfung der Mitteilung durch die KOM einfließen. (NG)

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