Sowohl zum NIS-2-Umsetzungsgesetz als auch zum sogenannten KRITIS-Dachgesetz, das die CER-Richtlinie umsetzen soll, hat die Bundesregierung bislang keine Einigung gefunden. Die NIS-2-Richtlinie ist seit Januar 2023 in Kraft. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten endete am 17. Oktober 2024. Dass die beiden Richtlinien noch vor den Neuwahlen in Deutschland umgesetzt werden, gilt als unwahrscheinlich.
Rheinland-Pfalz hat bereits am 8. Oktober 2024 eine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in der Landesverwaltung beschlossen. Sie gilt für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung in Rheinland‑Pfalz, die nach einer risikobasierten Bewertung Dienste erbringen, deren Störung erhebliche Auswirkungen auf kritische gesellschaftliche oder wirtschaftliche Tätigkeiten haben könnte.
Die betreffenden Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, auf die Aufforderungsschreiben zu antworten. Andernfalls kann die KOM beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an diese Länder zu richten. Wenn der Mitgliedstaat auch dann nicht reagiert oder die Verstöße nicht behebt, kann die KOM den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der deutschen Vertretung der KOM zu entnehmen. (VS)