Das vorgeschlagene Gesetzespaket der KOM sieht Änderung von insgesamt fünf bestehenden Richtlinien und einer Verordnung vor. Konkret sind folgende Maßnahmen vorgesehen: verbesserte Informationsbereitstellung über Anlageprodukte und –dienstleistungen; erhöhte Transparenz und bessere Vergleichbarkeit der Kosten mittels eines Standardformats und einer einheitlichen Terminologie; Gewährleistung, dass alle Kleinanlegenden mindestens einmal jährlich einen klaren Überblick über die Anlageentwicklung ihres Portfolios erhalten; Schutz der Kleinanlegenden vor irreführenden Marketingpraktiken; Wahrung hoher Standards hinsichtlich der beruflichen Qualifikation von Finanzberaterinnen und –beratern und Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Aufsicht.
Der Kommissionsvorschlag hat einen weit gefassten Anwendungsbereich und berücksichtigt den gesamten Investitionsprozess auf Verbraucherseite. Es besteht aus einer Änderungsrichtlinie, mit der die bestehenden Vorschriften der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II), der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) und der Richtlinie über die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) überarbeitet werden. Ergänzt wird das durch eine Änderungsverordnung, mit der die Verordnung über Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) überarbeitet wird. (UV)