Durch die Änderungen sollen die EU-Mitgliedstaaten lokale Wolfspopulationen besser bewirtschaften können. Die Entscheidung des Gremiums bedeutet aber nicht automatisch, dass die Tiere nun einfach so geschossen werden dürfen. Der Wolf kann zwar leichter gejagt werden, die Population darf dadurch jedoch nicht gefährdet werden.
Die Änderung tritt drei Monate nach ihrer Annahme in Kraft, sofern nicht ein Drittel der Vertragsparteien Einspruch erhebt. Die KOM muss sodann konkrete Vorschläge für die zukünftigen Jagdregeln für Wölfe machen. Anschließend beraten die 27 Mitgliedstaaten und das Europaparlament über eine Gesetzesänderung.
Das Berner Übereinkommen ist ein 1979 geschlossener Vertrag des Europarats zur Erhaltung der wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer Lebensräume in Europa.
Die neue Regelung soll am 7. März 2025 in Kraft treten. (MF)