Die Sektoren Landwirtschaft, Industrie und Baugewerbe sind laut EGB am stärksten von diesem Phänomen betroffen mit insgesamt 74.766 Unfällen im Jahr 2019, verglichen mit 70.960 im Jahr 2014. In Spanien, Portugal und den Niederlanden ist die Zahl der Unfälle mit Maschinen, bei denen die Opfer mindestens vier Tage arbeitsunfähig waren, am stärksten gestiegen.
Eine vorgeschlagene Verordnung der Europäischen Kommission (KOM) über Maschinenprodukte aus dem Jahr 2021 schreibt für Hochrisiko-Maschinen eine Sicherheitsprüfung durch Dritte vor. Dies sei laut EGB auch wichtig, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor neuen Risiken zu schützen, die durch den Einsatz von Maschinen und Robotern mit künstlicher Intelligenz entstehen können.
Zuletzt hatte der zuständige Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments im Mai 2022 einen Kompromissvorschlag zur Maschinenverordnung vorgelegt. Der EGB kritisiert, dass der Text hinter den ursprünglichen Vorschlag der KOM zurückgefallen sei und appelliert an die KOM und den Rat, sich im Lichte der steigenden Unfallzahlen in den folgenden Trilog-Verhandlungen für einen starken Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzusetzen. (VS)