Die Kommission hat am 13. Mai 2020 einen Leitfaden zur schrittweisen und koordinierten Aufhebung europaweiter Reisebeschränkungen herausgegeben. Die von der Kommission vorgelegte Orientierungshilfe enthält unter anderem eine allgemeine Richtlinie für die sichere und schrittweise Wiederherstellung der Personenbeförderung jeweils in der Luft, auf der Schiene, der Straße und auf Wasserstraßen.
Zu den Empfehlungen gehört beispielsweise die Notwendigkeit, den Kontakt zwischen den Fahrgästen und den Beschäftigten sowie unter den Fahrgästen einzuschränken, und, wo möglich, die Fahrgastzahlen zu reduzieren. Es sind zudem Hinweise zur Verwendung persönlicher Schutzausrüstung wie Gesichtsmasken enthalten als auch zur Führung von Listen zur Nachverfolgung, für den Fall, dass Passagiere Coronavirus-Symptome aufweisen.
Auch verweist die Kommission auf die verstärkte und regelmäßige Reinigung, Desinfektion und angemessene Belüftung von Verkehrsknotenpunkten und Fahrzeugen. Die Kommission empfiehlt zudem, dass Verkehrsunternehmen online oder per App Informationen über die durchschnittliche Auslastung für bestimmte Verbindungen oder Uhrzeiten zur Verfügung stellen, um eine fundierte Reiseplanung zu ermöglichen. Dies sei besonders wichtig für Verbindungen ohne Sitzplatzreservierungen und für den öffentlichen Nahverkehr.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten zudem zu einer Koordinierung im Hinblick auf die schrittweise Wiederherstellung der Beförderungsverbindungen untereinander auf. So muss sichergestellt werden, dass die Maßnahmen bei der Abfahrt und bei der Ankunft auf jedem Verkehrsträger vergleichbar sind, um zu vermeiden, dass das Reisen zu schwerfällig oder gar unmöglich wird. (JC)
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_20_854